Ad-hoc-Maßnahmen für Schulen „Das wird keine dauerhafte Lösung sein“

Mettmann · Mit Ad-hoc-Maßnahmen möchte die Stadt den ärgsten Raumproblemen der Schulen in Mettmann schnell abhelfen.

Ab 2024 soll das Gebäude der Carl-Fuhlrott-Schule von der Gesamtschule genutzt werden.

Ab 2024 soll das Gebäude der Carl-Fuhlrott-Schule von der Gesamtschule genutzt werden.

Foto: D. Herrmann

Einstimmig hat der Rat in sein er letzten Sitzung den Ad-hoc-Maßnahmen zugestimmt, die bis zum Sommer des kommenden Jahres die drängendsten Raumprobleme an den Schulen in Mettmann lösen sollen. Dafür werden Klassenzimmer, Fachräume und Mensen in Modulbauweise geschaffen. „Das wird keine dauerhafte, sondern eine zeitlich befristete Lösung sein, bis die baulichen Erweiterungen, die im „Masterplan Schulen“ in Abstimmung mit den Schulen festgelegt wurden, abgeschlossen sind“, hatten Bürgermeisterin Pietschmann und Technischer Beigeordneter Tobias Janseps deutlich gemacht. Es gehe jetzt weder um die Zügigkeit von Schulen noch darum, ob eine weitere Grundschule gebaut werden soll.

Diese Fragen werden nach den Herbstferien im Rahmen des „Masterplan Schulen“ diskutiert und entschieden, so die Stadt in einer  Pressemitteilung. Folgende Ad-hoc-Maßnahmen (Interims) sind an den Schulen für Sommer 2024 geplant:

Otfried-Preußler-Schule

• Implementierung der Doppelraumnutzung zur Erweiterung des

OGS-Angebotes (Schulorganisation)

• Erweiterung des Verwaltungstrakts durch Hinzunahme von

Räumen

• Erweiterung der Mensa und der Küche

• Schaffung einiger Fach- und Differenzierungsräume im

Bestandsgebäude

• Schaffung von Mehrzweck, oder Klassenräumen mit

Differenzierungsbereichen in Modulbauweise auf dem

Schulgelände

• Durchbrüche im Bestandsgebäude zur Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

Katholische Grundschule

• Implementierung der Doppelraumnutzung zur Erweiterung des

OGS-Angebotes (Schulorganisation)

• Optimierung des Verwaltungstrakts

• Rückbau des Toilettengebäudes auf dem Schulhof

• Schaffung einer Mensa inklusive Küche und Nebenräume auf

dem Schulgelände in Modulbauweise

• Umorganisation und Gestaltung fehlender Mehrzweck-,

Klassen- und Differenzierungsräume im Bestandsgebäude

Grundschule Herrenhauser Straße

• Weitere Umsetzung der Doppelraumnutzung zur Erweiterung

des OGS-Angebotes

• Erweiterung des Verwaltungstrakts durch Schaffung neuer

Räume im Bestandsgebäude

• Rückumwandlung der bisherigen Mensa und ihrer Nebenräume

zu Klassen– und Differenzierungsräumen

• Schaffung einer Mensa inklusive Küche und Nebenräumen in

Modulbauweise auf dem Schulhof

Astrid-Lindgren-Schule

• Keine baulichen Ad-Hoc-Maßnahmen. Dort sind nur schulorganisatorische Änderungen notwendig. Die benötigten Optimierungen in der Raumnutzung erfolgen ab 2025 im laufenden Betrieb, falls dazu im Masterplan im Dezember der

Beschluss erfolgt

Grundschule Am Neandertal

• Keine Ad-hoc-Maßnahmen. Die benötigten Optimierungen in der Raumnutzung erfolgen ab 2025 im laufenden Betrieb, auch die Bauplanung der Sporthalle – falls das mit dem Masterplan im Dezember beschlossen wird

Heinrich-Heine-Gymnasium

• Umbau Physik-Hörsaal zu Fachraum

• Schaffung von Fach– und Klassenräumen in Modulbauweise

Konrad Heresbach Gymnasium

• Optimierung von Raumnutzungen; auch das KHG erhält keine Ad-hoc-Maßnahmen, sondern Optimierungen im laufenden Geschäft ab 2025, falls dazu im Masterplan im Dezember der Beschluss erfolgt

Gesamtschule Mettmann

• Nutzung des CFR Gebäudes ab Sommer 2024 (in Abstimmungmit der Realschule) und Aufwachsen der Schule am Standort Borner Weg und Goethestraße sowie in Ergänzungen in Modulbauweise an beiden Standorten.