Im Rahmen der kürzlich erfolgten Neufassung der 18. Änderung ihres Regionalplans gibt die Regionalregierung Düsseldorf jetzt der Öffentlichkeit gemäß § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) erneut Gelegenheit zur Stellungnahme. Darauf macht die Bürgerinitiative Windstill in einer Pressemitteilung aufmerksam. Die Möglichkeit zu Stellungnahme beziehe sich auf den geänderten Plan selbst, auf dessen Begründung sowie auf den entsprechenden Umweltbericht. Gleichermaßen seien neben vielen weiteren Beteiligten auch Stadt und Kreis Mettmann zu einer Kommentierung aufgerufen: das Amtsblatt, so die Initiative, beziehe öffentliche Stellen, „deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen des geänderten Raumordnungsplans berührt werden kann“, ausdrücklich in die Möglichkeit zur Stellungnahme ein.
Der ursprüngliche Entwurf zur 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf vom vergangenen Sommer war aufgrund zahlreicher Hinweise aus den Regionen in vielen der 177 ausgewählten Flächen des Regierungspräsidiums angepasst worden. Dabei kam es auch zum Wegfall des Gebietes Met 02 (südlich des Mettmanner Golfclubs) als Beschleunigungsgebiet. Darüber hinaus wurde das Plangebiet Met 01 (östlich der Homberger Straße zwischen Homberg, Obschwarzbach und Mettmann) um rund ein Drittel verkleinert. Der Alternativvorschlag trägt jetzt die Bezeichnung Met 01 A, verläuft aber nach wie vor vollkommen unverändert beidseits des Löffelbeckwegs, und dies sogar als sogenanntes „Beschleunigungsgebiet“.
Die Mettmanner Initiative Windstill will sich mit dieser teilweisen Anpassung des Regionalplans jedoch nicht zufrieden geben, weil nach ihrer Ansicht nicht zuletzt im Außenbereich die vorgesehenen Abstände zu Wohngebäuden nach wie vor zu gering sind und daher erhebliche gesundheitliche Bedenken bestünden. Hinzu komme die Belästigung von Naherholungssuchenden durch Schallemissionen der Windräder.
Aus der Sicht von Windstill sind die im neuen Entwurf vorgenommenen Anpassungen daher lediglich ein Trostpflaster. Die Initiative ruft deshalb erneut dazu auf, möglichst intensiv vom demokratischen Recht zur kritischen Stellungnahme Gebrauch zu machen. Die erste Runde der Bürgerbeteiligung habe gezeigt, dass die zuständige Behörde in ihrer Planung sachlich begründete Argumente durchaus aufnehme und entsprechende Bedenken berücksichtige.
Die vierwöchige Frist zur Stellungnahme läuft noch bis zum 22. April 2025. Interessenten können ihre Einwände in dieser Zeit per Email direkt an das Düsseldorfer Regierungspräsidium schicken (Dez32.Regionalplanung@brd.nrw.de). Argumente aus einer früheren Stellungnahme müssen dabei nicht wiederholt werden. Sie fließen gemäß Amtsblatt auch ohne erneutes Einreichen in die Endabwägung ein!