Initiative Windstill. Zwei Flächen mit erheblichen Problemen

Mettmann · Die Initiative Windstill. will verhindern, dass Windräder zu nahe an Wohngebiete heranrücken und fordert eine Anpassung der Regionalplanung.

Windräder sind ein wichtiger Faktor bei der Energiewende. Doch niemand möchte sie direkt vor der Haustür haben.

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Die Mettmanner Initiative Windstill. begrüßt in einer von ihr veröffentlichten Pressemitteilung ein Statement der nordrhein-westfälischen Ministerin Mona Neubaur. Die Ministerin für Wirtschaft, Klimaschutz, Industrie und Energie habe demnach Ende vergangener Woche eingeräumt, dass bei Windrädern die Entscheidung für große Abstände zu Wohngebieten zulässig sei, wenn insgesamt ausreichend Areale für die Windkraft bereitgestellt würden.

In der zurzeit diskutierten 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf sei genau dies der Fall, so die Initiative Windstill. Die derzeit insgesamt 177 ausgemachten Flächen für eine mögliche Windkraftnutzung im Regierungsbezirk Düsseldorf entsprächen einem Areal von 4.896 Hektar. Damit würden sie den eigentlich geforderten Flächenbedarf von 4.151 Hektar um knapp 18 Prozent übersteigen. „Diese Überplanung eröffnet den Entscheidern jetzt den notwendigen Spielraum für die Rücknahme ursprünglich für die Windkraftnutzung vorgesehener Gebiete“, so Windstill.-Sprecher Dr. Wolfgang Melzer, „zumal gerade im Naherholungsgebiet im dicht besiedelten Kreis Mettmann zwei von insgesamt sieben Flächen erhebliche Probleme aufweisen.“

Darauf habe auch der Umweltgutachter des Regierungspräsidiums bereits in seiner ersten Prüfung in Bezug auf beide Mettmanner Flächen hingewiesen und vermerkt: „Hinsichtlich der schutzgutbezogenen Beurteilung sind voraussichtlich bei einem Kriterium (Wohnen) erhebliche Umweltauswirkungen zu erwarten...“. Und weiter: „ Für das Schutzgut Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit (Kriterium Wohnen) können erhebliche Umweltauswirkungen nur teilweise (Met01) bzw. nicht (Met02) ausgeschlossen werden, ...“.

Die Initiative Windstill. erwartet daher, dass diese problematischen Flächen, die einen Abstand von nur wenigen hundert Metern zu Wohngebieten vorsehen, aus der Regionalplanung herausgenommen werden.