Grundabgabenbescheide für das neue Jahr Höhere Gebühren in 2025
Mettmann · Die Grundabgabenbescheide für das neue Jahr werden verschickt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 10. Dezember 2024 die neuen Gebührensätze für das Jahr 2025 beschlossen. Die im Grundabgabenbescheid ausgewiesenen Gebühren ändern sich gegenüber dem Vorjahr. Dies gibt die Stadt in einer Pressemitteilung bekannt. Für einen 4- Personen-Musterhaushalt werden sich demnach die verschiedenen Gebühren insgesamt um knapp 8 Euro pro Monat (95 Euro im Jahr) erhöhen. Ursächlich dafür stehe unter anderem ein erhöhtes Müllaufkommen, Entscheidungen des Kreises Mettmann bezüglich der Müllverladestelle, die sich jetzt in Hilden und nicht mehr in Mettmann befindet, was mit deutlich mehr Fahrzeug- und Personalaufwand verbunden ist und die Abschreibungen auf Kanäle. Die Erhöhung entspricht rund 10% gegenüber dem Vorjahr.
Die Gebührensätze steigen um 16,5%. Gründe hierfür sind eine deutlich geringere Sonderpostenentnahme sowie höhere Personalaufwendungen. Der Ansatz des Jahres 2024 war zu gering bemessen und wird nunmehr unter Berücksichtigung des Ergebnisses 2023 für das Kalkulationsjahr 2025 angehoben.
Die Gebührensätze erhöhen sich um 10,8%. Infolge einer Anhebung der vom Kreis Mettmann festgesetzten Kreisabfallbeseitigungsgebühr, die von der Stadt zu tragen und auf den Gebührenzahler umzulegen ist, erhöhen sich die stätischen Gebührensätze im Vorjahresvergleich um 7,0%. Eine Zunahme der prognostizierten Müllmenge erhöht die Gebühren um weitere 1,8%. Die übrigen 2,0% sind auf höhere Personalkosten infolge einer Tourenumstellung zu einer weiter entfernten Kippstelle in Hilden zurückzuführen. Hierfür ist der Einsatz von zusätzlichem Personal sowie eines neuen Müllfahrzeuges notwendig. Die Kippstellen werden durch den Kreis Mettmann festgelegt.
Schmutzwasser: Erhöhung um 11,2% auf 3,86 €/cbm. Niederschlagswasser: Erhöhung um 3,9% auf 1,33 €/m². Zum einen steigen die Gesamtaufwendungen um ca. 5,1%, zum anderen sinkt die zugrunde gelegte Abwassermenge um
ca. 5,0%. Insbesondere die Erhöhung der Abschreibungen des Kanalanlagevermögens und der BRW-Umlage sowie die anteilige Einbeziehung eines Verlustvortrages aus dem Jahr 2023 erhöhen die umzulegenden Gesamtkosten. Da zudem im Abwasserbereich viele Kosten fix sind (insbesondere die Abschreibungen des Kanalanlagevermögens und die kalkulatorische Verzinsung des gebundenen Kapitals sowie die Personalaufwendungen), wirkt ein Rückgang der Abwassermenge in gleichem Maße gebührenerhöhend.
Die bestehenden Gesamtkosten werden auf eine geringere Schmutzwassermenge umgelegt; die Gebühr je Kubikmeter steigt. Grundsätzlich gilt, dass die Höhe der ermittelten Gebühren die voraussichtlichen Kosten des jeweiligen Gebührenhaushaltes deckt und keine Gewinne erwirtschaftet werden. Sollte in einem Jahr die Höhe der Gebühreneinnahmen dennoch die Höhe der Kosten übersteigen, also ein Überschuss entstehen, so wird dieser in den Folgejahren kostensenkend beziehungsweise gebührenmindernd angerechnet.