Es gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen wie für eine Fahrradstraße, jedoch muss die entsprechende Beschilderung nicht an jedem Einmündungsbereich wiederholt werden. „Das spart Schilder und Geld“, sagt Marcel Alpkaya, der in der Verwaltung für die Bereiche Klimaschutz und Radverkehrsangelegenheiten verantwortlich ist. Neben der Fahrradzone wurde der Einmündungsbereich zur Eidamshauser Straße hin rot markiert. Damit wird auf den querenden Radverkehr aufmerksam gemacht und somit die Querungsstelle für Radfahrende sicherer. Hier kurz die wichtigsten Informationen, was in einer Fahrradstraße und Fahrradzone gilt:
- zulässige Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
- auf Radfahrer muss besondere Rücksicht genommen werden, sie dürfen weder behindert noch gefährdet werden
- Radfahrer dürfen nebeneinander fahren
Die Straße ist für sonstige Verkehrsteilnehmer gesperrt. Anliegerverkehr ist davon ausgenommen. Der Durchgangsverkehr muss draußen bleiben. Foto: Kreisstadt Mettmann