Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen
Mettmann · In den nächsten Wochen werden auf allen städtischen Friedhöfen in Mettmann die von der Gartenbau-Berufsgenossenschaft vorgeschriebenen Standsicherheitsprüfungen von Grabmalanlagen (stehende Grabsteine und Grabmale) durchgeführt.
30.05.2016
, 11:51 Uhr
Die Prüfungen werden mittels eines Prüfgerätes und der vorgeschriebenen Prüflast (0,3 — 0,5 kN) durchgeführt und dokumentiert. Der Druck wird gleichmäßig ansteigend aufgebaut. Die früher üblichen manuellen Prüfungen (Rüttelproben) sind nicht mehr zulässig. Mangelhafte Grabmale werden gekennzeichnet und ggf. gesperrt, um Unfälle zu vermeiden. Grabnutzungsberechtigte werden dann seitens der Friedhofsverwaltung informiert, damit die Befestigung des Grabmals von dieser Seite aus veranlasst werden kann.