Zum 1. Januar 2025 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B von 770 Prozentpunkten auf 932 Prozentpunkte festgesetzt Grundsteuer: Gewinner und Verlierer
Mettmann · Der Rat der Stadt Mettmann hat für einen einheitlichen Hebesatz bei der Grundsteuer B für Gewerbe- und Wohngrundstücke gestimmt. Die Verwaltung hatte dies empfohlen.
Zur Grundsteuerreform, die zum 1. Januar 2025 umgesetzt wird, hatte der Landtag NRW ein Gesetz verabschiedet, das die Möglichkeit einer Differenzierung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B für Wohn- und Nichtwohngrundstücke vorsieht. Der Rat der Stadt kann differenzierte Hebesätze der Kommune für Wohn- noch Nichtwohngrundstücke beschließen, um so Mehrbelastungen für Wohngrundstücke, die sich durch die vom Finanzamt neu erstellten Messbescheide ergeben haben, zu reduzieren. Städte wie Ratingen, Erkrath und Wülfrath haben sich tatsächlich für den differenzierten Hebesatz ausgesprochen. Vielen Kommunen jedoch behagte diese Variante nicht. Auch in Mettmann hat sich der Rat, wie von der Verwaltung empfohlen, mit einer Mehrheit für einen einheitlichen Hebesatz ausgesprochen.
Zum 1. Januar 2025 wird der Hebesatz für die Grundsteuer B von 770 Prozentpunkten auf 932 Prozentpunkte festgesetzt. Die Umstellung des Hebesatzes führt nicht zu einer Erhöhung des Grundsteueraufkommens, erklärt Kämmerin Veronika Traumann in einer Pressemitteilung der Stadt. Tatsächlich würden die Einnahmen leicht sinken. (vor der Grundsteuerreform Grundsteuer B: Hebesatz 770 Prozent = 13.158.150 Euro; Grundsteuerreform, Hebesatz 932 Prozent = 13.150.342 Euro).
Kämmerin Traumann habe in diesem Zusammenhang wiederholt darauf hingewiesen, dass es bei der Grundsteuerreform „Gewinner“ und „Verlierer“ gebe. Einerseits würden Grundstückseigentümer aufgrund der neuen Messbescheide des Finanzamtes entlastet, andererseits würden andere mehr zahlen müssen.
Die Verwaltung begründet ihre Empfehlung für einheitliche Hebesätze insbesondere mit rechtlichen und finanziellen Risiken. Bei einem differenzierten Hebesatz bestehe das Risiko einer Vielzahl von Klagen. „Dieses finanzielle Risiko ist für uns momentan nicht kalkulierbar und könnte einen hohen finanziellen Schaden für die Stadt nach sich ziehen“, so Veronika Traumann in der Pressemitteilung. Eine Blitzumfrage des Städte- und Gemeindebundes NRW habe ergeben, dass vier von fünf Kommunen ebenfalls zu einheitlichen Hebesätzen tendieren würden.
Bürgermeisterin Sandra Pietschmann äußerte in einer Pressekonferenz nach der Ratssitzung, in der die Politik über die Hebesätze abzustimmen hatte,Kritik an der Landesregierung, die den Kommunen eine solche Entscheidung auferlege, ohne für die nötige Rechtssicherheit zu sorgen.
Doch nicht alle Fraktionen wollten der Empfehlung der Verwaltung folgen: FDP, M.U.T. und AfD stimmten nicht mit dem Rest. André Bär von der Wählergemeinschaft M.U.T. sprach sich schon im Vorfeld deutlich für differenzierte Hebesätze aus. Dass es nun andere gekommen ist bezeichnet er als in einem Statement auf Facebook als „unnötige und vermeidbare Mehrbelastung.“
Info: Die Steuerhebesätze werden 2025 wie folgt geändert: Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe):von 290 v.H. auf 499 v.H.Grundsteuer B (für Grundstücke): von 770 v.H. auf 932 v.H.Gewerbesteuer: der Hebesatz bleibt unverändert bei 510 v.H.