Jugendhilfeausschuss Mettmann Kita: Neue Beitragsstaffelung
Mettmann · Im Jugendhilfeaussschuss wurden einige wichtige Entscheidungen getroffen.
Im Jugendhilfeausschuss sind Ende der vergangenen Woche
die Haushaltsplanberatungen fortgesetzt worden. In einer Pressemitteilung der Stadt wird dazu Kämmerin Veronika Traumann zitiert, die erklärt habe, dass für das Zusammenleben in einer Stadtgemeinschaft soziale Leistungen und gerade auch Leistungen für Kinder und Jugendliche ganz wichtig seien. Folgekosten, die durch eventuelle Kürzungen oder gar Streichungen entstehen könnten, seien häufig nicht absehbar. Es gehöre aber auch zur Wahrheit, betonte Kämmerin Traumann, dass diese finanziellen Aufwände finanziert werden müssten.
Die Gemeindeordnung lasse hierfür keine Spielräume. Steuererhöhungen seien daher unvermeidbar, um das strukturelle Defizit auszugleichen, in Mettmann wie auch in vielen anderen Kommunen in NRW. Im Jugendhilfeaussschuss wurden einige wichtige Entscheidungen getroffen. So beschloss der Ausschuss eine befristete Einrichtung einer Stelle für die Schulsozialarbeit an der Gesamtschule.
Sobald der Haushalt genehmigt ist, kann diese Stelle entfristet werden. Darüber hinaus wird die Schulsozialarbeit am Konrad-Heresbach-Gymnasium (KHG) fortgeführt. Außerdem stimmte die Mehrheit des Fachausschusses dafür, dass ab dem 1. August 2025 für Geschwisterkinder die Hälfte der normalen Kita-Gebühren erhoben werden. Bislang ist der Kita-Besuch beziehungsweise ein Platz in der Kindertagespflege für Geschwisterkinder kostenfrei.
Bei den Elternbeiträgen wurde darüber hinaus eine neue Staffelung für Kinder unter und über drei Jahren beschlossen, allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von mehr als 37.000 Euro. Der monatliche Kostenbeitrag beginnt mit 31 Euro ab einem Jahreseinkommen von 37.001 Euro und einem 25-Stunden-Platz und endet mit einem Monatsbeitrag von 937 Euro bei einem Jahreseinkommen von mehr als 150.000 Euro und einem 50-Stunden-Platz. Die Verpflegungssätze in den städtischen Kitas werden um 5 Euro im Monat, von 57 auf 62 Euro zum 1. Januar 2025 angehoben. Die Anpassungen gehen jetzt noch in den formellen Beratungsdurchlauf und müssen im Dezember im Rat verabschiedet werden, um im neuen Jahr wirksam zu werden. Beschlossen wurde weiter, dass das städtische Spielmobil in den sonnigen Monaten und nicht mehr im Winter angeboten wird. Der städtische Zuschuss an den Kinderschutzbund bleibt in voller Höhe erhalten.