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Mettmann · Letzter Anmeldetag für das neue Kindergartenjahr 2025/2026 ist der 6. Januar 2025.

Eltern sollten sich rechtzeitig über das Angebot der in Frage kommenden Kitas informieren.

Foto: Esi Grünhagen/Pixabay

Eltern, die ihr Kind für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung zum 1. August 2025 anmelden möchten, werden gebeten, sich in den nächsten Wochen mit ihrer jeweiligen „Wunsch-Kita“ in Verbindung zu setzen, um sich über das Angebot zu informieren und um einen Termin für die Vormerkung ihres Kindes zu verabreden. Dort können die Eltern sich auch noch für zwei weitere Kindertageseinrichtungen vormerken lassen. Eine Auflistung aller Mettmanner Kindertageseinrichtungen mit den entsprechenden Kontaktdaten finden Eltern unter www.mettmann.de.

Über den Link www.mettmann.de/mykitavm erhalten Eltern zudem weitere Informationen und haben die Möglichkeit, ihre persönlichen Daten einzugeben, sodass diese dann der Kita bereits zur Verfügung stehen, wenn der persönliche Termin für die Vormerkung stattfindet. Familien, deren Kinder bis zum 30. Oktober 2025 das dritte Lebensjahr erreichen und die derzeit einen Platz in der Kindertagespflege haben, werden gebeten, ihr Kind für einen Platz in einer Kindertageseinrichtung vormerken zu lassen, da das Angebot der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren vorgesehen ist. Letzter Anmeldetag für das neue Kindergartenjahr 2025/2026 ist der 6. Januar 2025. In der letzten Januarwoche 2025 werden dann die Platzzusagen für alle

Kindertageseinrichtungen erteilt. Für Kinder unter drei Jahren bietet sich auch die Kindertagespflege durch qualifizierte und durch das Jugendamt begleitete Kindertagespflegepersonen an. Bei Interesse für dieses Angebot oder auch für konkrete Vermittlungsanfragen – auch für eine Betreuung vor dem 1. August 2025 – können Eltern Kontakt mit der Fachberatung Kindertagespflege der Stadt Mettmann unter Telefon 0 21 04 / 980-433 oder -437 oder kindertagespflege@mettmann.de aufnehmen. Auch aktuell stehen freie Plätze in der Kindertagespflege zur Verfügung. Veränderungen bei der Bemessung der Elternbeiträge ab dem 1. August 2025 für Angebote der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege.

Die Stadt weist darauf hin, dass vorbehaltlich einer noch erforderlichen formalen Beschlussfassung zur Satzungsänderung durch den Rat am 10. Dezember 2024 ab dem 1. August 2025 neue Elternbeiträge gelten werden. Unterschiedliche Elternbeiträge für Kinder unter und über drei Jahre wird es dann nicht mehr geben. Ein hälftiger Beitrag für das erste Geschwisterkind wurde ebenfalls bereits beschlossen. Für Informationen zu den geplanten Veränderungen der Beitragsbemessung und der Satzung wird auf die Beschlussvorlage 319/2024 des Jugendhilfeausschusses vom 7. November 2024 verwiesen, die im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Mettmann zu finden ist. Der Jugendhilfeausschuss hat den Änderungen bereits zugestimmt.