Als der Opel daraufhin nur wenig später angehalten und kontrolliert wurde, stellte sich schnell heraus, dass die 69-jährige Fahrerin des Wagens deutlich unter Alkoholeinfluss stand. Gegenüber den Beamten äußerte die bekennende Alkoholikerin, dass sie nach eigenen Angaben betrunken besser fahre, als in nüchternem Zustand.
Die Mettmanner Polizei leitete ein Strafverfahren gegen die Opel-Fahrerin ein. Ihr Führerschein wurde gegen den ausdrücklichen Willen der Beschuldigten beschlagnahmt. Weil ein durchgeführter Alkoholtest einen Wert von beinahe 2,0 Promille (0,98 mg/l) ergab und die Beschuldigte nach eigenen Angaben zusätzlich auch noch unter dem Einfluss diverser Medikamente stand, ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft die ärztliche Entnahme gleich mehrerer Blutproben zur Beweisführung an. Der 69-jährigen Frau wurde ein weiteres Fahren verboten, bevor sie ihren Heimweg zu Fuß antreten durfte.
Für die Bearbeitung des eingeleiteten Strafverfahrens bittet die Polizei in Mettmann den noch unbekannten Audi-Fahrer, der vom gefährlichen Fahrverhalten der 69-Jährigen selber unmittelbar betroffen war, sich eigenständig als Zeuge bei der Polizei zu melden.