Hephata äußert sich zum Benninghof als "Flüchtlingsunterkunft" "Nur der Betrieb einer größeren, regulären, zentralen Unterbringungseinrichtung ist vorstellbar"

Mettmann · In der Diskussion um die Unterbringung von Flüchtlingen in der Region Mettmann wird immer wieder auf das zentrale, denkmalgeschützte Gebäude der Liegenschaft Benninghof verwiesen.

Hierzu gibt die Ev. Stiftung Hephata, als Eigner der Liegenschaft, folgende Auskunft:

"Sowohl dem Land Nordrhein-Westfalen als auch der Stadt Mettmann ist es seit geraumer Zeit bekannt, dass die Ev. Stiftung Hephata auf dem Gelände des Benninghofes unter anderem ein großflächiges, derzeit ungenutztes, denkmalgeschütztes Gebäude vorhält. Sowohl dem Land NRW als auch der Stadt Mettmann ist es seit geraumer Zeit bekannt, dass die Stiftung einer Nachnutzung dieses Gebäudes, etwa auch für die Unterbringung von Flüchtlingen, grundsätzlich offen gegenübersteht.

Zuletzt in einem Gespräch mit dem Bürgermeister und der Verwaltung der Stadt Mettmann am 07.01. 2016 wurde einvernehmlich festgestellt, dass eine Inbetriebnahme dieses Gebäudes nur dann infrage kommt, wenn dort auch eine entsprechend große Zahl von Flüchtlingen Aufnahme findet. Deshalb ist dort nur der Betrieb einer größeren, regulären, zentralen Unterbringungseinrichtung vorstellbar - mit zentraler Ver- und Entsorgung, zentraler Bewirtschaftung, fachlicher Betreuung sowie dem Angebot einer angemessenen Tagesstruktur.

Dies umso mehr, als zwar das Hauptgebäude, nicht aber die Liegenschaft Benninghof leer steht. Täglich werden dort mehr als 400 Menschen mit Behinderung betreut in den Hephata-Werkstätten, der Gärtnerei, der Hans-Helmich-Schule sowie in den Angeboten der Hephata-Jugendhilfe für Kinder und Jugendliche mit extrem hohem Betreuungsbedarf. In der Nachbarschaft dieser Menschen, deren Assistenz und Schutz die Stiftung Hephata gewidmet ist, verbieten sich provisorische Lösungen.

Einer Nutzungsänderung vorauszugehen hätte die Prüfung der grundsätzlichen Eignung des Gebäudes für den angedachten Zweck, vor allem unter Berücksichtigung der im Gebäude vorhandenen Infrastruktur (Sanitäranlagen, Elektrik etc), der Erfordernisse des Denkmalschutzes sowie des Brandschutzes. Bislang hat weder das Land Nordrhein-Westfalen noch die Stadt Mettmann darum gebeten, eine solche belastbare Prüfung überhaupt vorzunehmen. Die Stiftung geht deshalb davon aus, dass eine Nutzung des Gebäudes als zentrale Unterbringungseinrichtung derzeit noch nicht als erforderlich angesehen wird. Der in der Presse immer wiederkehrende Hinweis auf ein Gebäude, auf dessen Nutzung in der Praxis dann nicht zugegangen wird, bleibt vor diesem Hintergrund unverständlich.

Unbeschadet dessen hat die Ev. Stiftung Hephata bereits jetzt jeden geeigneten und verfügbaren kleinteiligeren Wohnraum auf dem Gelände für die Unterbringung von Flüchtlingen, auch von unbegleiteten Minderjährigen, zur Verfügung gestellt und wird dies auch weiterhin tun, sobald sich neue Möglichkeiten auftun. Auch hierüber hat die Stiftung im Gespräch mit dem Bürgermeister am 07. Januar bestes Einvernehmen erzielt."

(Schaufenster Mettmann)