Cannabisplantage nur durch Zufall entdeckt

Kreis · Eigentlich war die Ratinger Polizei damit beschäftigt, den Besitzer von zwei frei laufenden Hunden zu ermitteln, welche Zeugen im Bereich Schwarzbach aufgegriffen und der Polizei übergeben hatten.

Diese Ermittlungen führten die Beamten schon am Donnerstagnachmittag auf ein ländliches Anwesen nicht weit vom Fundort der Hunde entfernt. Dort wurde die Polizei dann gleich in mehrfacher Hinsicht fündig. Zum ersten traf sie dort tatsächlich auf den 50-jährigen Hundehalter. Bei der Überprüfung des Ratingers stellte sich dann aber heraus, dass gegen diesen ein Haftbefehl zur Durchsetzung einer Geldstrafe vorlag.

Weiterhin nahmen die Einsatzkräfte am Einsatzort überdeutlich den starken Geruch von Cannabis wahr. Bei einer Überprüfung des Anwesens konnten daraufhin, auf dem Gelände, in Nebengebäuden und im Wohnhaus des 50-Jährigen verteilt, mehrere professionell eingerichtete Cannabisplantagen aufgefunden werden. Alle Räume waren komplett mit speziellen Beleuchtungseinrichtungen sowie besonderen Be- und Entlüftungsvorrichtungen ausgestattet. Sämtliche Fenster waren zugeklebt und verdunkelt, so dass eine Einsicht von außen nicht möglich war. Rund 900 Cannabispflanzen, in verschiedenen Wachstumsphasen wurden aufgefunden, genauso wie über 1.300 Gramm bereits geerntetes und getrocknetes Marihuana. Sämtliche Drogen, Pflanzen und technischen Einrichtungen wurden sichergestellt.

Den bereits einschlägig polizeibekannten Beschuldigten nahm die Ratinger Polizei an Ort und Stelle vorläufig fest und übergab diesen an die örtliche Kriminalpolizei, welche ein Strafverfahren nach dem Betäubungsmittelgesetz und weitere Ermittlungen gegen den Ratinger einleitete. Um die Unterbringung seiner Hunde kümmerte sich das von der Polizei sofort benachrichtigte Ordnungsamt, welches die Tiere des Beschuldigten an Familienangehörige des 50-Jährigen übergab.

Nach Abschluss der ersten polizeilichen Ermittlungen wurde der 50-jährige Beschuldigte aus Ratingen dann am Freitagmittag des 2. Dezember einem Haftrichter vorgeführt, der noch am gleichen Tag einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Ratinger erließ.

(Schaufenster Mettmann)