Gesamtschule Zwei zusätzliche Klassen
Mettmann · Zum Beginn des neuen Schuljahres soll die Gesamtschule sechs Eingangsklassen bekommen. Dafür sind bauliche und räumliche Voraussetzungen zu schaffen.
An der Gesamtschule können zum Schuljahr 2022/23 bis zu sechs Eingangsklassen gebildet werden. Damit hat sich die Bezirksregierung einverstanden erklärte, berichtete Marko Sucic, Dezernent für Schule, Kultur und Soziales, in der letzten Ratssitzung des Jahres. Vom 31. Januar bis zum 2. Februar 2022 wird ein vorgezogenes Anmeldeverfahren für die Gesamtschule durchgeführt.
Im November 2020 hatte der Rat die Vierzügigkeit der Gesamtschule, die in diesem Sommer an den Start gegangen ist, beschlossen – mit der Option, dass eine zusätzliche Klasse beantragt werden kann, wenn die Nachfrage entsprechend groß ist. Tatsächlich wurden so viele Kinder angemeldet, dass einige Schülerinnen und Schüler sogar abgelehnt werden mussten, obwohl eine zusätzliche Klasse gebildet werden durfte.
Um möglichst zu verhindern, dass wiederum Schülerinnen und Schüler abgelehnt werden müssen, hatte die Politik eine Sechszügigkeit für die Gesamtschule gefordert. Doch dieser Antrag hätte aus zeitlichen Gründen bis zum Anmeldeverfahren nicht umgesetzt werden können. Deshalb hatte die Verwaltung bei der Bezirksregierung die Zustimmung eingeholt, dass für das kommende Schuljahr bei Bedarf zwei weitere Eingangsklassen gebildet werden dürfen.
„Das Ziel, mindestens zwei zusätzliche Klassen bereits ab dem Schuljahr 2022/2023 zu bilden, wird mit dieser Maßnahme erreicht“, erklärte Dezernent Sucic und erntete Beifall für diese pragmatische Lösung. Lob gab es auch von der Gesamtschule-Initiative. In einer Pressemitteilung erklärte sie: „Die Verwaltung hat einen richtig guten Job gemacht.“
Um sechs neue Eingangsklassen an der ehemaligen Anne-Frank-Hauptschule bilden zu können, müssen bis zu Beginn des neuen Schuljahres die baulichen und räumlichen Voraussetzungen geschaffen werden. „Das wird sportlich. Aber das kriegen wir hin“, sicherte Sucic zu.
Im Laufe des kommenden Jahres muss eine formelle Erhöhung der Zügigkeit für die Gesamtschule vom Rat beschlossen werden und der Bezirksregierung bis spätestens Januar 2023 zur Genehmigung vorliegen.