Gleichberechtigung Frauenanteil kann noch verbessert werden
Mettmann · Noch bis zum 14. März zeigt die Stadtbibliothek in Kooperation mit der Gleichstellungsstelle der Stadt Mettmann die Ausstellung „Mütter des Grundgesetzes“.
„Frauen und Männer sind gleichberechtigt“- so lautet Artikel 3, Absatz 2 des Grundgesetzes. Damit wurde im Jahr 1949 im Grundgesetz ein Programm verankert, für dessen Umsetzung der Staat und seine Organe verantwortlich sind.
30 Jahre nachdem Frauen am 19. Januar 1919 zum ersten Mal in Deutschland wählen durften, haben sich vier Frauen als Mitglieder des Parlamentarischen Rates für die volle Gleichberechtigung der Frauen stark gemacht und entscheidend am Grundgesetz mitgewirkt: Frieda Nadig, Elisabeth Selbert, Helene Weber und Helene Wessel werden auch die „Mütter des Grundgesetzes“ genannt. In 17 Bildern zeigt die Ausstellung des Helene-Weber-Kollegs die Lebenswege und das politische Engagement dieser vier starken Frauen.
Dass es bei der Gleichberechtigung durchaus noch Verbesserungspotenzial gibt, macht Mettmanns Gleichstellungsbeauftragte Karen Brinker deutlich: „In den deutschen Parlamenten sind Frauen mit 35 Prozent klar unterrepräsentiert. Damit liegt Deutschland im weltweiten Vergleich gerade einmal auf Platz 42.“ Auch im Mettmanner Rat könne der Frauenanteil noch verbessert werden. Die Ausstellung ist zu den gewohnten Öffnungszeiten in der Stadtbibliothek zu sehen.