Bürgerbus on tour – mit zunehmender Beliebtheit!
Mettmann · Nach dem Start des Bürgerbusses für Mettmann erfreut sich diese Mobilitätsoffensive zunehmender Beliebtheit und es ist (leider) auch schon vorgekommen, dass weitere Gäste nicht mehr zusteigen konnten, da alle acht Sitzplätze belegt waren.
Hierfür bittet der Verein die Fahrgäste um Verständnis. Da der Bürgerbus rechtlich wie ein PKW zu betrachten ist, dürfen auch nur der Platzzahl entsprechend Personen befördert werden. Das ist beim Bürgerbus leider anders als im ÖPNV, denn hier kann es auch schon einmal Gedränge auf den Stehplätzen geben und der Bus fährt trotzdem, (gefühlt) bis die Türen nicht mehr schließen. Aus Sicherheitsgründen ist das für den Bürgerbus nicht möglich.
Auch dürfen Babys und Kleinkinder nicht in Kinderwagen mitgenommen werden. Auch das führte zu erstaunten und evtl. auch verärgerten Reaktionen. Grundsätzlich ist hierbei zu beachten:
Wie in einem Taxi müssen im Bürgerbus gemäß Straßenverkehrsordnung zwei Kindersitze bereit gehalten werden, die die Gewichtsklassen 9 bis 36 kg abdecken, also für Kinder von circa neun Monaten bis zwölf Jahren, um der Verpflichtung zur kindergerechten Sicherung zu genügen. Das ist mit zwei Rückhaltesystemen zu schaffen: einem Kindersitz für die Kleinen und einer Sitzerhöhung für die Größeren. Diese beiden Systeme sind vorhanden und der Bürgerbusverein freut sich auf die jungen Gäste. Rückhaltesysteme für Babys werden im Bürgerbus nicht vorgehalten, da die Kleinstkinder im Regelfall ohnehin darin von den Eltern transportiert werden, beispielsweise in einem Maxi-Cosi, der auf dem Sitz angeschnallt werden kann. Eine Beförderung im Kinderwagen ist nicht möglich. Jede Person muss auf einem der 8 Sitzplätze gesichert sitzen können.
So tauchen immer wieder Fragen und neue Herausforderungen im nun laufenden Bürgerbusbetrieb auf und es sehr schön, dass sich die ehrenamtlichen Fahrer*innen diesem innovativem Prozess mit Herz und Verstand annehmen.