Masterplan Schulen So geht’s weiter

Mettmann · Die Schullandschaft in Mettmann soll für die Zukunft fit gemacht werden. Der Plan steht. Jetzt geht es um die Umsetzung.

Die Gesamschule in Mettmann (hier bei der Eröffnung) befindet sich derzeit noch am Borner Weg. Ein Neubau ist in Metzkausen geplant.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Der „Masterplan Schulen“ sieht vor, dass bis zum Jahr 2030 Schulen in Mettmann erweitert, vergrößert oder neu gebaut werden. Mit einem ersten Maßnahmenpaket sollen zunächst einmal die drängendsten Raumprobleme, mit denen einige Schulen schon seit Jahren zu kämpfen haben, bis zum neuen Schuljahr 2024 / 2025 gelöst werden. Dafür werden den Schulen Klassenzimmer, Fachräume und Mensen in Modulbauweise zur Verfügung gestellt. Es handele sich dabei nicht um dauerhafte, sondern um zeitlich befristete Lösungen, bis die eigentlichen, finalen Maßnahmen aus dem Masterplan umgesetzt sind, wie die Stadt in einer Pressemitteilung betont.

Es sei geplant, dass bis zur Ratssitzung im Dezember in den Fachausschüssen die Vorschläge, die vom Team Masterplan Schulen gemeinsam mit den Schulen erarbeitet wurden, diskutiert werden. Mit dem Beschluss könnten die weiteren Schritte in der Umsetzung nach und nach folgen.

Die Politik müsse im Januar 2024 entscheiden, ob eine weitere Grundschule – möglicherweise ebenfalls am Standort „Auf dem Pfennig“ – neu gebaut wird oder die bestehenden Grundschulen auf ihre maximalen Kapazitäten ausgebaut werden sollen. Die Verwaltung suche noch andere mögliche Standorte für eine neue Grundschule, die neben dem bestehenden Standort noch besser aus sozialräumlicher Perspektive geeignet wären.

Sollte entschieden werden, dass eine weitere Grundschule gebaut wird, empfiehlt die Verwaltung, die Zügigkeit an der Katholischen Grundschule sowie an der Grundschule Herrenhauser Straße jeweils um einen Zug zu reduzieren und die Otfried-Preußler-Schule dreizügig zu belassen. In den kommenden Fachausschüssen will die Verwaltung erläutern, auf welchen Grundannahmen der Masterplan Schulen basiert. Beispielsweise, welche pädagogischen Erfordernisse mehr Raumbedarf erfordern, mit wie vielen Schülerinnen und Schülern in den kommenden Jahren zu rechnen ist und wie sich die Kinder in den Grundschulen auf die weiterführenden Schulen verteilen.

Darauf aufbauend soll noch einmal ein detaillierterer Blick auf die Empfehlung der Verwaltung geworfen werden. Dabei werden die Grundschulen und die weiterführenden Schulen losgelöst voneinander betrachtet.

Mit den Vertiefungen möchte die Verwaltung nach eigenem Bekunden auf Fragen der Politik und der Schulen eingehen und eine Beschlussfassung in einer Sondersitzung des Ausschusses für Schule und Bildung und des Ausschusses für strategische Stadtplanung, Stadtentwicklung und Bauen am 31. Januar ermöglichen.