Gemüter kochen nach Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare in St. Lambertus hoch „Wir geben sicher nicht auf“
Mettmann · Am 26. März fand ein Segnungsgottesdienst für alle sich liebenden Paare in St. Lambertus statt. Dafür wurde der leitende Pfarrer Herbert Ullmann nun vom Erzbistum Köln abgemahnt. In weiten Teilen der Gemeinde herrscht Fassungslosigkeit.
Die Enttäuschung bei Maximilian Bröhl, Mitglied der Arbeitsgruppe Regenbogenkirche, über die arbeitsrechtliche Maßnahme gegen Pfarrer Ullmann sitzt tief. „Wir wären im Traum nicht darauf gekommen, dass es noch ein Bistum gibt, das eine solche Veranstaltung sanktioniert.“ Zugleich gibt er sich kämpferisch: „Wir sind natürlich im Moment ernüchtert, aber wir wenden uns nicht von der Kirche ab, wir geben sicher nicht auf.“
Dabei wähnte man sich eigentlich auf einem guten Weg: Da gab es zum Beispiel unlängst die Reformen im katholischen Arbeitsrecht. Und Segnungsgottesdienste für sich liebende Paare, also ausdrücklich auch für gleichgeschlechtliche, wurden bereits in anderen Pfarreien zuvor durchgeführt.
Doch nach der Veranstaltung in Mettmann, wurde Pfarrer Ullmann beim Vatikan von einer unbekannten Person angezeigt, woraufhin das Bistum Köln mit der Abmahnung reagierte und mit der Auflage einen solchen Gottesdienst nicht noch einmal abzuhalten. Die Arbeitsgruppe Regenbogenkirche hat in einer ausführlichen Stellungnahme an Kardinal Rainer Maria Wölki ihr Unverständnis, ja, ihr Entsetzen über die Maßnahme zum Ausdruck gebraucht. „Die Kirche diskriminiert Menschen aufgrund der sexuellen Orientierung und der geschlechtlichen Identität, was menschenverachtend und würdelos ist“, heißt es darin, und: „Wir bedauern, dass Sie im Jahr 2023 weiterhin an diesen diskriminierenden Regelungen festhalten.“
Die Arbeitsgruppe Regenbogenkirche hat sich im April 2022 in Mettmann gegründet. Erklärtes Ziel: Eine Kirche, die – unabhängig von sexueller Orientierung und Geschlecht – wertschätzt und respektiert. Viel Zuspruch aus der Gemeinde erfuhren die sieben Mitglieder, und auch jetzt, da die Maßnahme des Bistums hohe mediale Wellen schlägt, überwiegt die Unterstützung.
„Wir bekommen Solidaritätsbekundungen aus dem ganzen Land“, berichtet Maximilian Bröhl, „oftmals verbunden mit der Forderung an das Bistum, die Auflage und die Abmahnung zurück zu nehmen.“ Auch die Pfarrgemeinderäte St. Lambertus Mettmann und St. Maximin Wülfrath positionieren sich klar. „Wir sind sehr enttäuscht von der Reaktion aus Rom/Köln und können nicht nachvollziehen, warum statt innerer Erfahrung und Erleben die Moral in den Vordergrund gerückt wird“, heißt es dort.
Ebenfalls deutliche Worte finden Düsseldorfs Stadtdechant Frank Heidkamp und seine Stellvertreter Joachim Decker und Oliver Boss. In einer Pressemitteilung schreiben sie unter anderem: „Als Mitbrüder im priesterlichen Dienst und als Kollegen bekunden wir unsere Solidarität mit Pfarrer Monsignore Herbert Ullmann. In dieser krisenbehafteten Zeit, in der wir als Kirche insgesamt und besonders als ihre geweihten Repräsentanten moralisch schwer angeschlagen sind und für sehr viele Menschen – mit Recht - zum Stein des Anstoßes wurden, wird ein Priester, der einen Segnungsgottesdienst für „sich liebende Menschen“ feiert, anonym an höchster Stelle denunziert und institutionell abgemahnt.“ Und weiter: „Wie unglaubwürdig wollen wir uns noch innerhalb und außerhalb unserer Gemeinden machen?“
Pfarrer Ullmann selbst befindet sich bis zu diesem Wochenende im Urlaub. Derweil lässt eine klare Einlassung der Gegenseite auf sich warten. „Wir haben bislang keine Rückmeldung aus dem Erzbistum bekommen“, so Maxiamilian Bröhl, „unsere Hoffnung ist aber, dass es zu einem Austausch mit Kardinal Wölki kommt.“ Die Fragen, die dann zur Sprache kommen sollen, formuliert die AG Regenbogenkirche in ihrer Stellungnahme. Zum Beispiel diese: „Wann schaffen Sie es, Herr Kardinal Wölki, Ihr Herz zu öffnen gegenüber allen sich liebenden Paaren?“ Oder: „Wann beherzigt die Lehre der katholischen Kirche, dass die Lesart der Bibel, die als Begründung für die Haltung der katholischen Kirche dient, heute als veraltet gilt?“