Straßenverkehr Fahrradfahrer haben hier nun Vorfahrt
Mettmann · Der Kirchendeller Weg ist nun eine Fahrradzone. Autos dürfen dort nur noch in Ausnahmefällen fahren. Bei Verstößen droht ein Bußgeld.
Auf dem Kirchendeller Weg - zwischen Flora- und Hasseler Straße - ist eine Fahrradzone eingerichtet worden. In einer solchen Zone dürfen Autos nur in Ausnahmefällen fahren; für Anwohner ist die Straße weiterhin freigegeben. Auf die Fahrbahn der Straße wurden in beiden Richtungen große Piktogramme aufgetragen, die Autofahrer auf die neue Regelung aufmerksam machen. In diesem Zusammenhang weist die Verwaltung noch einmal auf die geltenden Vorschriften einer Fahrradzone hin:
• In der Fahrradzone gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
• Der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, müssen Autofahrer die Geschwindigkeit weiter verringern, um eine Verkehrsgefährdung zu vermeiden. Fahrräder dürfen in einer Fahrradzone auch nebeneinander fahren.
• Der motorisierte Fahrzeugverkehr ist auf den Anliegerverkehr (Zusatzzeichen „Anlieger frei“) beschränkt.
Wer unerlaubt mit einem Auto in eine Fahrradzone fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Der Bußgeldkatalog sieht für diesen Verstoß ein Verwarngeld zwischen 15 und 30 Euro vor. Mit der neuen Fahrradzone wurde eine weitere Maßnahme des Radverkehrskonzeptes umgesetzt.