Für den Publikumsverkehr werden alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern geschlossen.
Laut Bund-Ländervereinbarung vom Montag, 16. März gilt, dass folgende Geschäfte nach wie vor geöffnet bleiben:
Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel.
Geschlossen werden sollen nach den Empfehlungen folgende Einrichtungen:
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Outlet-Center, Spielplätze.
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