Amtsblatt der Stadt gibt Informationen Weitere Maßnahmen wegen Coronavirus

Mettmann · Im Amtsblatt Nummer 8 des laufenden Jahres, das heute (17. März 2020) auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde, ist aufgeführt, welche Betriebe und Unternehmen wegen der Ausbreitung des Coronavirus vorerst geschlossen bleiben müssen.

Foto: Stadt Mettmann

Für den Publikumsverkehr werden alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern geschlossen.

Laut Bund-Ländervereinbarung vom Montag, 16. März gilt, dass folgende Geschäfte nach wie vor geöffnet bleiben:

Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel.

Geschlossen werden sollen nach den Empfehlungen folgende Einrichtungen:

Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Outlet-Center, Spielplätze.

Hier der Link zum Amtsblatt: