Amtsblatt der Stadt gibt Informationen Weitere Maßnahmen wegen Coronavirus
Mettmann · Im Amtsblatt Nummer 8 des laufenden Jahres, das heute (17. März 2020) auf der städtischen Homepage veröffentlicht wurde, ist aufgeführt, welche Betriebe und Unternehmen wegen der Ausbreitung des Coronavirus vorerst geschlossen bleiben müssen.
Für den Publikumsverkehr werden alle Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich der Verkaufsstellen in Einkaufscentern geschlossen.
Laut Bund-Ländervereinbarung vom Montag, 16. März gilt, dass folgende Geschäfte nach wie vor geöffnet bleiben:
Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Großhandel.
Geschlossen werden sollen nach den Empfehlungen folgende Einrichtungen:
Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen, Prostitutionsstätten, Bordelle, der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios, Outlet-Center, Spielplätze.
Hier der Link zum Amtsblatt: