Schließung von Notdienstpraxen im Südkreis Parteiübergreifende Empörung im Gesundheitsausschuss des Kreises
Kreis · Da waren sich die Mitglieder des Kreis-Gesundheitsausschusses am Montag einig: Parteiübergreifend zeigte man sich empört über die Schließung der allgemeinärztlichen Notdienstpraxis in Hilden und noch mehr ereiferte man sich über die Schließung der kinderärztlichen Notdienstpraxis in Langenfeld.
Dass die Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Entscheidung der Kassenärztlichen Vereinigung (KVNO) offenbar begrenzt sind, sorgte für zusätzlichen Unmut.
Seit dem 1. Februar sind die Praxis für den allgemeinen ärztlichen Notdienst in Hilden und die Praxis für den kinderärztlichen Notdienst in Langenfeld geschlossen. Noch bis Ende März werden die Hildener und Langenfelder Ärzte den Notdienst in ihren eigenen Praxen leisten. Ab dem 1. April jedoch müssen sich nach den Plänen der KVNO Patienten aus dem Südkreis umorientieren. Für den allgemeinen ärztlichen Notdienst bleibt im Kreis Mettmann (neben Ratingen und Velbert im Norden bzw. Nordwesten) im Süden nur noch Langenfeld als Praxisstandort erhalten. Noch härter trifft es Familien mit Kindern: Kinderärztliche Notfallpraxen soll es nur noch in Ratingen und Velbert geben, sodass Eltern aus dem Südkreis künftig weite Wege auf sich zu nehmen haben, um ihre Kinder entweder dorthin oder womöglich in Praxen außerhalb des Kreises nach Düsseldorf oder Solingen fahren zu müssen.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung hatte die CDU-Kreistagsfraktion im Gesundheitsausschuss gefragt, ob die Verwaltung eine Möglichkeit sehe, konstruktiv Einfluss zu nehmen.
Gesundheitsamtsleiter Dr. Rudolf Lange beleuchtete nochmals die inzwischen seit rund einem Jahr andauernden Auseinandersetzungen um die Struktur und Organisation des ambulanten Notdienstes und verwies unter anderem auf die Bemühungen von Landrat Thomas Hendele und den Südkreis-Bürgermeistern Frank Schneider, Birgit Alkenings und Daniel Zimmermann, die bereits im vergangenen Jahr mit Schreiben an die Kassenärztliche Vereinigung und das Gesundheitsministerium zu intervenieren versucht hatten.
"Formal gesehen hat die kommunale Seite — seien es Politik oder Verwaltung — keine tatsächliche rechtliche Handhabe zu irgendeiner Einflussnahme. Das Thema der ambulanten medizinischen Versorgung einschließlich der Problematik der Organisation des Notdienstes unterliegt ausschließlich der Selbstverwaltung der kassenärztlichen Vertragsärzteschaft", stellte Dr. Lange klar.
Das untermauert auch das Gesundheitsministerium in einem aktuellen Antwortschreiben an den Ärzteverein Mettmann Süd. Demnach sieht das Ministerium keine Veranlassung für ein aufsichtsrechtliches Vorgehen gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung.