Leserbrief zum Straßenumbau des Düsselrings "Kehrtwende bei Anliegerbeiträgen zum Ausbau des Düsselrings"
Mettmann · Zum Düsselring erreichte uns folgende Leserzuschrift.
"Anlieger müssen nach Kommunalabgabengesetz NRW beim Straßenumbau einen Teil der Kosten tragen mit der Begründung, sie hätten ja auch einen Nutzen von der Baumaßnahme. Die Anliegerbeiträge unterscheiden sich, je nach Nutzen für die Anlieger. Die Beiträge sind bei Anliegerstraßen prozentual höher als bei Hauptgeschäftsstraßen. In bestimmten Grenzen können die Kommunen in ihren Satzungen den Anteil der Beitragspflichtigen per Satzung bestimmen. Der in der Sitzung des Rats der Stadt Mettmann am 20. März 2018 gestellte Antrag die derzeit gültige Anliegerbeitragssatzung so zu ändern, dass nur noch der mindestmögliche Beitrag erhoben wird, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Nunmehr ist man offensichtlich bei den großen Parteien anderen Sinnes geworden und bittet die Verwaltung die finanziellen Auswirkungen einer solchen Satzungsänderung zu prüfen. Da die Verwaltung die voraussichtlichen Anliegerbeiträge bei der derzeit gültigen Satzung ( 45 Prozent für die Fahrbahn, 65 Prozent für den Gehweg) bereits vorgelegt hat, ist es geradezu lächerlich nach den finanziellen Auswirkungen zu fragen, wenn die Beiträge auf 30 Prozent bzw auf 50 Prozent gesenkt werden. Diese Rechnung sollten auch Kommunalpolitiker beherrschen. Anlass zu dem Antrag ist eher die Erkenntnis, den AfD-Antrag vom März aus ideologischen Gründen abgelehnt zu haben und nun unter dem Eindruck des Bürgerproteste langsam zurück zu rudern."
Hans-Werner Leonhardt, Mettmann
Hinweis
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