Straßenverkehr Anwohnerparken im Bereich Daniel-Kircher-Straße

Mettmann · Die Straßenverkehrsbehörde der Kreisstadt Mettmann teilt mit, dass im Bereich der Daniel-Kircher-Straße eine Parkzone mit einer zweistündigen Parkscheibenregelung eingerichtet wurde.

Anwohner der Daniel-Kircher-Straße 1-15 und der Bahnstraße 42-67 können im Rathaus bei der Abteilung Bürgerservice einen Anwohnerparkausweis beantragen. Für die Ausstellung eines Anwohnerparkausweises muss der Personalausweis und der Kfz-Schein mitgebracht werden. Ist der Fahrer nicht der Halter des Fahrzeugs, muss er eine unterschriebene Nutzungsbestätigung des Halters vorlegen. Der Parkausweis ist ein Jahr gültig und kostet 30,70 Euro.