Singvogelfänger in Mettmann
Mettmann · In der Mettmanner Teichstraße hat ein Vogel-Wilderer wochenlang geschützten Singvögeln mit verbotenen Käfigfallen nachgestellt.
Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, hatte der Mann zu diesem Zweck einen Teil des Balkons seiner Wohnung zu einer regelrechten Fanganlagen umgebaut. Nach einer Anzeige des Komitees, dessen Mitarbeiter das Treiben des Fängers mehrere Tage lang beobachteten, schritten heute Morgen die Behörden ein und durchsuchten die Wohnung und den Balkon des Verdächtigen. Dabei wurden mehrere Fallen sowie drei lebende Stieglitze entdeckt und sichergestellt. Die Vögel, von denen zwei mit offenbar gefälschten Zuchtringe gekennzeichnet waren, wurden kurze Zeit später unversehrt freigelassen.
Gegen den etwa 60-jährigen Vogelfänger wurde ein Strafverfahren wegen Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz eingeleitet. Ob er die Vögel für den Kochtopf fing oder, um die Tiere lebend zu verkaufen, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. "Wir sind froh, dass dem Mann das Handwerk gelegt werden konnte und gratulieren der Polizei sowie der Kreisverwaltung zu der erfolgreichen Aktion", so Komiteevorsitzender Heinz Schwarze.
Stieglitze und andere Finkenvögel gehören zu den in Deutschland besonders geschützten Tierarten und dürfen nicht getötet oder gefangen werden. Im Falle einer gewohnheitsmäßigen Begehung stellen der Fang sowie das Nachstellen von Singvögeln Straftaten dar, die mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Wie das Komitee gegen den Vogelmord mitteilt, werden in Deutschland jedes Jahr mehrere Fälle von illegalem Singvogelfang registriert. Schwarze: "Seit dem Jahr 2007 sind bundesweit mindestens 28 Fälle bekannt geworden, 17 davon in Nordrhein-Westfalen."