Kommunalwahl 2020 Plakatierungsquote sorgt weiterhin für Missstimmung

Mettmann · Letzte Woche ist in Mettmann ein Streit über die Anzahl der Plakate für die Bürgermeisterkandidaten entbrannt. Zwar ging die Verwaltung mittlerweile einen Schritt auf die Fraktionen zu. Doch die Sache scheint damit noch nicht vom Tisch.

Bürgermeister Thomas Dinkelmann.

Foto: Stadt Mettmann

Der Wahlkampf in Mettmann nimmt Fahrt auf. Das umstrittenste Thema ist derzeit aber nicht etwa der Verkehr oder die Zukunft der Neandertalhalle, sondern die Anzahl der Plakate, mit denen die Bürgermeister-Kandidaten für sich werben dürfen. Zunächst gedachte die Stadtverwaltung dem aktuellen Amtsinhaber Thomas Dinkelmann 180 Stück zu, und den drei Mitbewerbern jeweils 40. Zugrunde gelegt habe man dabei die Ergebnisse bei der letzten Wahl, so wie das bei Parteien auch gemacht würde. Das zog eine geharnischte Pressemitteilung aller Fraktionen im Stadtrat Mettmann nach sich, die in dieser Regelung eine „Verletzung grundlegender Prinzipien der Gleichbehandlung“ erkannten.

Die Stadt veröffentlichte daraufhin eine Stellungnahme, in der sie zwar die vorherige Regelung im Grundsatz verteidigt, jedoch auch die Notwendigkeit einer Korrektur eingesteht. Und die lautet im Ergebnis wie folgt: Das Gesamtkontingent der Wahlplakate soll von 300 auf 400 Stück angehoben werden. Davon entfallen auf Bürgermeister Thomas Dinkelmann 192 Stück, auf Sandra Pietschmann, die gemeinsame Kandidatin von CDU und SPD, 112 Stück und auf Nils Lessing von den Grünen und Andrea Metz von der FDP jeweils 48 Stück. Sind nun alle zufrieden? Keineswegs. Richard Bley, Fraktionsvorsitzende der CDU, sagt auf Nachfrage des Schaufensters Mettmann: „Ich halte auch von der neuen Regelung überhaupt nichts. Es ist doch lächerlich. Die Bürgermeisterwahl ist eine Persönlichkeitswahl und da sollte jeder die gleichen Chancen haben.“ Auch die neue Regelung sei nicht gerecht, weil sie dem eigenen Dienstherren Vorteile verschaffe. Das Thema sei noch nicht erledigt, so Bley. Man erwäge weiterhin eine rechtliche Prüfung.

(dir)