Verkehrswende Mettmanns zweite Fahrradstraße
Mettmann · Die Optimierung der Stadt für den Radverkehr wird weiter forciert. Nun ist die Brückerstraße offiziell eine Fahrradstraße.
Auf der Brückerstraße sind die Arbeiten für die Einrichtung der neuen Fahrradstraße abgeschlossen. In Fahrtrichtung Innenstadt wurde auf die Fahrbahn ein 1,50 m x 1,50 m großes Piktogramm (Fahrradstraße) aufgetragen. Dadurch ist die neue Regelung für alle Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen.
Die neue Fahrradstraße verlängert die bereits auf der unteren Johannes-Flintrop-Straße und der Breite Straße angelegte Fahrradstraße in Richtung Mettmann-Süd.
In einem weiteren Schritt wird die Gruitener Straße ebenfalls zur Fahrradstraße umgestaltet, sodass es einen Korridor vom Wohngebiet in Süd zum S-Bahnhaltepunkt „Mettmann Zentrum“ und weiter in die Innenstadt gibt. Die Straßenverkehrsbehörde weist zur Eröffnung der neuen Fahrradstraße noch einmal auf die Verkehrsregeln, die für eine Fahrradstraße gelten, hin:
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h
- Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn es durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist
- Radfahrer dürfen zu jederzeit nebeneinander fahren
- andere Fahrzeuge dürfen den Radfahrer weder behindern, noch beeinträchtigen; gegebenenfalls muss die Geschwindigkeit angepasst oder es muss gebremst werden.