Auf der Brückerstraße sind die Arbeiten für die Einrichtung der neuen Fahrradstraße abgeschlossen. In Fahrtrichtung Innenstadt wurde auf die Fahrbahn ein 1,50 m x 1,50 m großes Piktogramm (Fahrradstraße) aufgetragen. Dadurch ist die neue Regelung für alle Verkehrsteilnehmer gut zu erkennen.
Die neue Fahrradstraße verlängert die bereits auf der unteren Johannes-Flintrop-Straße und der Breite Straße angelegte Fahrradstraße in Richtung Mettmann-Süd.
In einem weiteren Schritt wird die Gruitener Straße ebenfalls zur Fahrradstraße umgestaltet, sodass es einen Korridor vom Wohngebiet in Süd zum S-Bahnhaltepunkt „Mettmann Zentrum“ und weiter in die Innenstadt gibt. Die Straßenverkehrsbehörde weist zur Eröffnung der neuen Fahrradstraße noch einmal auf die Verkehrsregeln, die für eine Fahrradstraße gelten, hin:
- die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Fahrzeuge 30 km/h
- Fahrradstraßen sind dem Fahrradverkehr vorbehalten. Andere Fahrzeuge dürfen diese nur benutzen, wenn es durch ein Zusatzzeichen erlaubt ist
- Radfahrer dürfen zu jederzeit nebeneinander fahren
- andere Fahrzeuge dürfen den Radfahrer weder behindern, noch beeinträchtigen; gegebenenfalls muss die Geschwindigkeit angepasst oder es muss gebremst werden.