Einsätze mit Martinshorn in Mettmann Feuerwehr und Bürgermeister bitten Bevölkerung um Verständnis

Mettmann · Nach anonymen Beschwerden über die Verwendung des Martinhorns durch Fahrzeuge der Feuerwehr und des Rettungsdienstes nehmen die Feuerwehr und Bürgermeister Thomas Dinkelmann Stellung.

Foto: Feuerwehr Erkrath

„Die Feuerwehr Mettmann ist erschrocken, enttäuscht und verwirrt über die Art und Weise einer solchen E-Mail“, erklärt Matthias Mausbach, Amtsleiter Feuerschutz und Rettungswesen sowie stellvertretender Leiter der Feuerwehr. Es lasse sich leider landesweit feststellen, dass die Beschwerdementalität in letzter Zeit zunehme. „Auch zeigen immer mehr Bürger Unverständnis für erforderliche Maßnahmen an unseren Einsatzstellen, wie beispielsweise Straßensperrungen und Absicherungen mit Einschränkungen für den öffentlichen Verkehr“, so Mausbach.

Die aktuellen gesetzliche Grundlagen sowie die Rechtsprechung, ließen dem Fahrer eines Einsatzfahrzeugs nur wenig Spielraum bei der Verwendung des Einsatzhorns. Dieses räume ihm in Kombination mit der Verwendung des Blaulichts ein sogenanntes Wegerecht ein. Feuerwehr und Rettungsdienst verwenden, so Mausbach weiter, gemäß § 38 StVO blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden oder bedeutende Sachwerte zu erhalten.

Die Kombination von Blaulicht und Horn ordne an: „Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen.“ (Wegerecht). Blaues Blinklicht allein dürfe nach dieser Vorschrift nur zur Warnung an Unfall‐ oder sonstigen Einsatzstellen, bei Einsatzfahrten oder bei der Begleitung von Fahrzeugen oder von geschlossenen Verbänden verwendet werden.

Allein hieraus werde deutlich, dass im Grund kein Ermessensspielraum für den Fahrer besteht – egal, zu welcher Uhrzeit. Dieser Vorrang von Feuerwehr und Rettungsdienst komme grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen und rechtzeitig eingeschaltet seien, wie verschiedene Gerichte entschieden hätten.

Blaulicht für sich allein habe nur Warncharakter und sei daher ungeeignet für den Einsatz bei höchster Eile, da die Verkehrsteilnehmer nicht auf das Wegerecht des Einsatzfahrzeugs hingewiesen würden und somit auf ihr eigenes Wegerecht auch nicht verzichten müssten.

Dem Fahrer eines Sonderrechtsfahrzeugs sie dann ein Vorwurf zu machen, wenn er bei einer unübersichtlichen Verkehrslage das Einsatzhorn des von ihm gesteuerten Fahrzeugs nicht betätige (Amtsgericht Lünen, Urteil vom 12.11.76 ‐ 5 Cs 22 Js 897/76). Mausbach: „Das bedeutet, dass ein Fahrer, der nur mit Blaulicht, nicht aber mit dem Einsatzhorn fährt, wenn dies nötig wäre, dies auf eigene Verantwortung mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen tut.“

Grundsätzlich lasse sich festhalten, dass trotz dieser hohen Verantwortung die Verwendung des Einsatzhorns bei allen Aufgabenträgern eher sensibel erfolge.

Tagsüber sei es aufgrund des dichten Verkehrs allerdings nahezu unmöglich, darauf zu verzichten.

Die Feuerwehr Mettmann wünscht sich von ihren Bürgern mehr Verständnis für die Arbeit und bietet allen Beschwerdegebern an, auf der Feuerwache in vorbei zu kommen, um sich die Arbeit sowie die gesetzlichen Vorgaben persönlich erläutern zu lassen. Mausbach: „Trotz aller Umstände, freuen wir uns über die große Vielzahl und fast ausnahmslosen positiven Rückmeldungen aus der Bevölkerung in ganz Deutschland.“

Bürgermeister Thomas Dinkelmann bittet die Bürger um Verständnis, wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn ausrückt. „Die Helfer müssen so schnell wie möglich an den Einsatzort kommen, um Menschen zu retten, Feuer zu löschen und Gefahren abzuwehren. Im Ernstfall zählt jede Sekunde“, so Bürgermeister Dinkelmann.

Blaulicht und Martinshorn sorgten bei der Anfahrt zu einer Einsatzstelle auch dafür, Unfälle zu vermeiden. Die optischen und akustischen Signale dienten nicht zuletzt auch der Sicherheit der Feuerwehrleute in den Fahrzeugen. „In unserer Freiwilligen Feuerwehr sind viele Frauen und Männer zum Schutze unserer Stadt und unserer Bürgerinnen und Bürger ehrenamtlich im Einsatz. Sie selbst sind bei den Einsätzen – und das beginnt bereits mit der Anfahrt zum Unglücksort – nicht selten selbst Gefahren ausgesetzt.

Martinshorn und Blaulicht dürfen nur im Notfall eingesetzt werden. Dabei gibt es genaue gesetzliche Regelungen, die die Feuerwehr beachtet. Wenn die Feuerwehr mit Blaulicht und Martinshorn in Mettmann unterwegs ist, ist immer Gefahr im Verzug. Es geht allein darum, den Einsatzort sicher und schnell zu erreichen, um Hilfe leisten zu können. Und die leistet unsere Feuerwehr auf hervorragende Art und Weise“, betont Bürgermeister Thomas Dinkelmann. Am vergangenen Freitag seinen für Mettmann ungewöhnliche viele, kurz hintereinander folgende Einsätze von der Feuerwehr geleistet worden. Dies sei sicherlich eine Ausnahmesituation gewesen.