Am Sonntag waren viele zu schnell unterwegs 130 Geschwindigkeitsverstöße auf dem Südring
Mettmann · Am vergangenen Sonntag, 21. Juli, in der Zeit von 9 bis 17 Uhr, führten Einsatzkräfte vom Verkehrsdienst der Kreispolizei verstärkte Geschwindigkeits- und Fahrzeugkontrollen im Raum Niederberg durch.
Zielgruppe sollten dabei vorrangig motorisierte Zweiradfahrer sein. Doch da der Sonntagmorgen mit bewölktem Himmel nur relativ wenige Motorradfahrer lockte und mit Sonnenschein am Nachmittag erst zu mehr Ausflugsverkehr auf zwei Rädern führte, wurden im Lauf des Tages auch vermehrt andere Kraftfahrzeuge kontrolliert.
Insgesamt 49 kontrollierte Motorräder und 154 andere Fahrzeuge waren dann am frühen Sonntagabend in den Kontrollberichten der Polizei aufgelistet. Den größten Anteil daran hatten Geschwindigkeitsmessungen mit dem ESO-Messgerät auf dem Südring (B7) in Mettmann. Hier wurden insgesamt 130 Geschwindigkeitsverstöße registriert, 19 waren Zweiradpiloten anzulasten. Unrühmlicher "Spitzenreiter des Tages" war an diesem Ort dann auch einer dieser Motorradfahrer, der mit vorwerfbaren 110 Km/h gemessen wurde, wo nur 70 Km/h erlaubt sind. Ein hohes Bußgeld und ein Fahrverbot von mindestens einem Monat erwarten diesen Raser.
Ein weiteres Fahrverbot erwartet demnächst aber auch einen jungen PKW-Fahrer, der sich in der Probezeit befindet und mit seinem PKW auf der Nierenhofer Straße in Velbert-Langenberg, in Höhe Kupferdreher Straße, mit 87 km/h gemessen wurde, wo nur 50 Km/h erlaubt sind. Ihm drohen jetzt nicht nur eine hohe Geldbuße und ein Fahrverbot, sondern zusätzlich auch die verpflichtende Teilnahme an einem Aufbauseminar sowie die Verlängerung seiner Probezeit um zwei weitere Jahre.
Am Sonntagabend zeigten dann aber auch die eigentlich geplanten Motorradkontrollen durch konkrete Ergebnisse ihren Sinn. Insgesamt 30 Zweiradfahrer waren zu schnell unterwegs. 13 davon erwarten jetzt Anzeigen, 17 konnten ihre Verstöße mit Zahlung eines Verwarnungsgeldes aus der Welt schaffen. In drei Fällen stellte die Polizei technische Mängel an Krädern fest, welche mit drei Mängelkarten, einer Anzeige und zwei Verwarnungsgeldern geahndet wurden.