Tierschutzverein Mettmann stellt Antrag bei der Stadt Kastrationspflicht für Mettmanns Miezen

Mettmann · Der Mettmanner Tierschutzverein kämpft seit 2014 für die Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen. Bisher ohne Erfolg. Nun stellt Wolfgang Kohl, erster Vorsitzender des Vereins, erneut einen Antrag an die Stadt.

Kater Anton lebt ein glückliches Leben als Freigängerkatze auf einem Bauernhof. Er ist kastiert, geimpft, entwurmt und gechippt - so wie es sich für eine stattliche Mieze gehört.

Foto: nic

Bereits in den Jahren 2014 und 2017 hat der Mettmanner Tierschutzverein einen Antrag zur Einführung einer Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für freilaufende Katzen in der Kommunalverordnung zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung gestellt. „Leider wurde dieser Antrag im Jahr 2014 noch nicht einmal zur Abstimmung angenommen und im Jahr 2017 auch nach Anhörung im Bürgerausschuss seitens der Verwaltung für nicht umsetzbar befunden und deshalb zurückgenommen“, erinnert sich Kohl. Mittlerweile gibt es laut Ausführungen des Deutschen Tierschutzbundes e.V. und der Tierschutzorganisation PETA bundesweit mindestens 796 Städte und Gemeinden (Stand Juli 2020) mit geänderten  Kommunalverordnungen, die entweder auf ordnungsrechtlicher Ebene oder auf Basis des §13b Tierschutzgesetz beruhen. „Es ist also durchaus möglich, als einzelne kreisangehörige Stadt die örtliche Ordnungsverfügung zu ändern.“ Eine davon ist beispielsweise die Nachbarstadt Erkrath.

„Diese Verordnungen machen deutlich, dass bei entsprechendem politischen Willen kurzfristig und unproblematisch Maßnahmen zum Schutz von Lebewesen getroffen werden können. Warum sollte dies nicht auch in Mettmann möglich sein?“ Es ist nicht tierschutzkonform, Katzen oder Kater, denen Freigang ermöglicht wird, nicht zu kastrieren. Warum? Unkastrierte Kater beispielsweise laufen kilometerweit weg, wenn sie eine rollige Katze wittern. Dabei bringen sich die hormongeschwängerten Tiere in unnötige Gefahr und werden schnell Opfer des Straßenverkehrs oder verletzen sich bei Revierkämpfen mit anderen Katern. Ein weiteres Problem von unkastrierten Tieren: Die ungehemmte Vermehrung, die am Ende und vor allem bei Streunerkatzen unsagbares Tierleid mit sich zieht. „Es gibt Studien die besagen, dass ein unkastriertes Katzenpaar, im Laufe von gerade mal sieben Jahren bis zu 370000 Nachkommen erzeugen  kann, da sich ja der unkastrierte Nachwuchs ebenfalls reproduziert.“

Gerade Streunerkatzen sind auf sich selbst gestellt und werden in der Regel bei Verletzungen und Krankheiten nicht ausreichend durch den Menschen versorgt. So sterben viele von ihnen unter furchtbaren Bedingungen und das Jahr für Jahr. Die Tierschutzvereine kümmern sich nach besten Wissen und Gewissen auch um diese herrenlosen Katzen, aber das kann keine Lösung sein. „Die Lösung ist für mich einzig und allein die flächendeckende Kastration. Ich habe alleine in den letzten 25 Jahren während meiner Tätigkeit im Tierschutzverein rund 1000 freilebende Katzen kastrieren lassen. Die Kosten trägt ausschließlich der Verein.“ Auch die Impfungen, Entwurmung, Entflohung und Kennzeichnung der Tiere zahlt der Tierschutzverein Mettmann. „Zusätzlich ist zu bedenken, dass auch die übrige Tierwelt wie beispielsweise Singvogelpopulationen oder Wildtiere wie Kaninchen oder Feldhasen, vor Überhand nehmender Katzenpopulation geschützt werden müssen. Gerade in den letzten Wochen erreichen den Tierschutzverein ständig Anrufe besorgter Bürger wegen offenbar oder angeblich verlassener Nestlinge, die leichte Beute der Katzen werden könnten. Natürlich darf man in diesem Fall nicht nur die Katzen für das allgemeine Vogelsterben verantwortlich machen. Hier spielen andere Faktoren wie beispielsweise die Landwirtschaft, Monokulturen und letztlich der Mensch an sich eine viel größere Rolle.

„Ich hoffe, dass mein Antrag diesmal bei der Stadtverwaltung und Politik Gehör bekommt und umgesetzt wird. Im Sinne des Tierschutzes.“

(nic)