Informationen zu Briefwahl und Wahlbenachrichtigungen Direktwahl im Briefwahlbüro

Mettmann · Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahlen am 13. September werden in der Zeit vom 15. bis 22. August 2020 per Post zugestellt. Wahlberechtigte, die bis zum 23. August keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, werden gebeten, sich umgehend an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann unter Telefon 02104 / 980-131 oder per E-Mail an wahlen@mettmann.de zu wenden.

Foto: Kreisstadt Mettmann

Die Kreisstadt Mettmann bietet auch in diesem Jahr wieder Möglichkeit der Direktwahl als Sonderform der Briefwahl. Die Direktwahl ist im Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann zwischen Donnerstag, 20. August und Freitag, 11. September, möglich: Briefwahlbüro der Kreisstadt Mettmann, Neandertalhalle, Gottfried-Wetzel-Straße, 40822 Mettmann.
- 20. August bis 11. September
montags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
dienstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
mittwochs: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr
donnerstags: 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr
freitags: 8 bis 12 Uhr.

Am Freitag, 11. September, ist das Briefwahlbüro zusätzlich von 13.30 bis 18 Uhr geöffnet. Aufgrund der Corona-Pandemie ist auch hier das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Aufenthalts erforderlich.

Die Briefwahl kann auf verschiedenen Wegen bequem beantragt werden:
• per Post mit dem Formular, das in der Wahlbenachrichtigung enthalten ist (Wahlscheinantrag)
• auf der städtischen Homepage unter www.mettmann.de/wahlen (ab 17. August)
• formloser Brief an den Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann, Neanderstraße 85, 40822 Mettmann
• per E-Mail an wahlen@mettmann.de oder per QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung.

Die Nutzung des Online-Briefwahlantrages ist in der Zeit von Montag, 17. August bis Mittwoch, 8. September um 18 Uhr, möglich. Danach findet keine automatisierte Verarbeitung von Briefwahlanträgen mehr statt. Alle danach eingehenden (Post, E-Mail) Briefwahlanträge werden händisch vom Wahlamt bearbeitet. Letzter Zeitpunkt für die Beantragung von Briefwahlunterlagen ist Freitag, 11. September um 18 Uhr. Im Fall einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist die Beantragung der Briefwahl noch am Wahltag, 13. September bis 15 Uhr möglich. Wegen der Postlaufzeiten der Briefwahlunterlagen empfiehlt die Kreisstadt Mettmann, diese Unterlagen frühzeitig zu beantragen.