Nach Beweissicherung Traglufthalle kann abgebaut werden
Mettmann · Sie sollte Schutzsuchende aus der Ukraine beherbergen, doch dazu kam es nie. Die Stadt und der Eigentümer der Traglufthalle befinden sich in einem Rechtsstreit.
„Die Traglufthalle kann abgebaut werden.“ Das hat Dr. Richard Bley, Justiziar der Stadt, am Dienstagabend im Haupt- und Finanzausschuss mitgeteilt.
Ein vom Eigentümer Paranet beantragtes Beweissicherungsverfahren beim Landgericht Wuppertal, wonach ein vom Gericht bestellter Gutachter die Bewohnbarkeit der Traglufthalle beurteilt, ist mittlerweile abgeschlossen, sodass die Halle zu Beweissicherungszwecken nicht mehr benötigt wird, erklärte Dr. Bley. Der Abbau muss nun mit dem Eigentümer abgestimmt werden. Die Traglufthalle war als Gemeinschaftsunterkunft für Schutzsuchende aus der Ukraine angemietet worden. Als die ersten Betroffenen im Sommer des vergangenen Jahres in die Halle ziehen sollten, betrug die Innentemperatur mehr als 40 Grad.
Auch eine installierte Klimaanlage war, im Gegensatz zu den Beteuerungen des Eigentümers, nicht in der Lage, in der Halle akzeptable Bedingungen zu schaffen. Die Stadt hatte daraufhin den Vermieter aufgefordert, die
Voraussetzungen zur Bewohnbarkeit zu schaffen. Dies wurde nicht erfüllt, sodass die Stadt im November des vergangenen Jahres den Vertrag mit Paranet kündigte.