Leserbrief zum Streusalzeinsatz auf der Haydnstraße "Das ist nicht nur ein Umweltvergehen, sondern eine Ordnungswidrigkeit"

Mettmann · Zum Thema "Streusalz" erreichte uns folgende Leserzuschrift.

Foto: B. Stoll

"Als Anwohner fällt mir dieser Tage der massive Streusalzeinsatz in der Haydnstraße auf. Noch am Mittwoch, am Tag nach dem letzten Schnee, wurde dort stellenweise dick aufgetragen! Das ist nicht nur ein Umweltvergehen, sondern mutmaßlich eine eigene Ordnungswidrigkeit der Stadt!

So sagt § 4 V Satzung der Stadt Mettmann über die Straßenreinigung (ab 1. Januar in Kraft) aus: 'Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten.' Ihre Verwendung ist danach nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt, etwa bei Eisregen. Gehwege (wie auch dem Foto) mit angrenzenden Baumbeständen oder angrenzender Begrünung dürfen laut dieser Satzung überhaupt nicht mit Salz bestreut werden.

Natürlich ist es für die Akteure wesentlich bequemer, kübelweise Salz zu verteilen, statt die Gehwege mit den hierfür vorgeschriebenen 'abstumpfenden Stoffen' zu bestreuen. Vorsätzliche oder fahrlässige Verstöße gegen Bestimmungen dieser Satzung können mit Bußgeld bis zu 500 Euro geahndet werden.

Bleibt zu hoffen, dass dies hier erfolgt. Ich habe diesen Sachverhalt übrigens auch an diversen anderen Stellen der Haydnstraße dokumentiert, also ist es mutmaßlich keine Aktion der Rheinbahn (!) oder von Anliegern."

Bernhard Stoll, Mettmann

Hinweis
Die in Leserbriefen geäußerte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich außerdem sinngemäße Kürzungen vor. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.

(Schaufenster Mettmann)