Stadtgespräch „Realschule Mettmann“ Affront gegen die Bürger
Mettmann · Enttäuschung und Unmut herrschen bei der Bürgerinitiative zum Erhalt de Realschule, nachdem der Rat gegen einen Ratsbürgerentscheid votiert hat.
Bei der Ratssitzung am 9. September ist die notwendige 2/3-Mehrheit von 40 Stimmen für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht zustande gekommen. Mit 25:24 Stimmen erhielt der Antrag zwar eine Mehrheit der anwesenden 48 Ratsmitglieder, scheiterte aber am Nein von CDU und Grünen.
Die Bürgerinitiative für den Erhalt der Realschule zeigte sich überrascht und enttäuscht von dem Abstimmungsergebnis. Ín einer Pressemitteilung gehen die Verantwortlichen der Initiative, Dr. Regina Lenz, Dr. Heinz Gärtner und Dr. Helmut Peick, mit Teilen der Politik und mit der Verwaltung hart ins Gericht. So heißt es darin, die Entscheidung sei Ausdruck einer Geringschätzung eines in der demokratischen Grundordnung vorgesehenen Instruments der direkten Demokratie durch CDU und Grüne. Sie sei ein Affront gegenüber mehr als 3.500 Bürgerinnen und Bürgern, die zum Ausdruck gebracht hätten, dass sie über den Erhalt der Realschule zu entscheiden wünschten. Die Chance, den politischen Frieden durch einen Bürgerentscheid herbei zu führen, sei verpasst worden.
Die fachliche Verantwortung für das Ergebnis trage die Verwaltung in Person der Bürgermeisterin Sandra Pietschmann. Sie habe durch eine selektive Informationspolitik dazu beigetragen, dass der Rat das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt habe. Die Verwaltung habe mit einer fehlerhaften und unvollständigen Kostenkalkulation den Eindruck erweckt, dass die Variante mit Erhalt der Realschule „die bei weitem teuerste“ sei.
Dies habe besondere Bedeutung für die Entscheidung beider Fraktionen gehabt. Das Fazit der Bürgerinitiative: Sowohl der Ratsbeschluss über das Bürgerbegehren als auch die Abstimmung über den Ratsbürgerentscheid basierten auf unvollständigen und fehlerhaften Informationen der Verwaltung. Die Rechtmäßigkeit beider Beschlüsse sei deshalb in Zweifel zu ziehen.
Von einer Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung des Rates zum Bürgerbegehren hat die Bürgerinitiative dennoch abgesehen. Die Frist dazu lief am Freitag, den 17. September ab. Bei einer Klage, so heißt es in der Pressemitteilung der Initiative, seien die Konsequenzen für Eltern und Schüler, die die Realschule und die Gesamtschule besuchen und in Zukunft besuchen werden, sorgfältig zu analysieren und zu bewerten. Mit einer Entscheidung des Gerichts wäre frühestens in einigen Monaten, vielleicht erst in mehreren Jahren zu rechnen gewesen. Eine lange Zeit der Ungewissheit. Unter diesen Umständen hält die Bürgerinitiative eine Klage nicht für sinnvoll.
Sie wolle poltische Verantwortung übernehmen und für Planungssicherheit sorgen. Das Ergebnis, so die Bürgerinitiative, sei bedauerlich für alle Eltern und ihre Kinder, die aktuell die Realschule besuchen, aber vor allem für zukünftige Schülergenerationen. Die nach den Zahlen des Schulentwicklungsplans aus Sicht der Initiative falsche bildungspolitische Entscheidung sei auf lange Zeit nicht umkehrbar.