Was passiert mit den Punkten?
Nach Schätzungen des Bundesverkehrsministeriums sind rund neun Millionen Personen im Verkehrszentralregister gespeichert.
Mit der Umstellung auf das Fahreignungsregister (FAER) werden die angesammelten Punkte in das neue System überführt. Bestehende Punkte werden nach folgendem Schema vom Verkehrszentralregister (VZR) in die drei Maßnahmestufen des FAER übertragen. Einen bis sieben alte Punkte führen zu einer Vormerkung im Fahreignungs-Bewertungssystem ab Mai 2014. Wer acht bis 13 alte Punkte hat, fällt in die erste Maßnahmestufe "Ermahnung"; wer 14 bis 17 Punkte im VZR aufweist, fällt in die zweite Stufe "Verwarnung". Bei 18 oder mehr alten Punkten wird der Führerschein entzogen. Automatisch gelöscht werden Punkteinträge, die nach dem FAER nicht mehr relevant sind. Das betrifft sämtliche Ordnungswidrigkeiten, die zwar mit Geldbußen belegt sind, aber nicht die Sicherheit im Straßenverkehr beeinträchtigen, wie beispielsweise ein mit Folie abgedecktes Kennzeichen oder ein Verstoß gegen die Fahrtenbuchauflage. Wer seine Punkte er beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg hat, kann dort eine kostenlose Auskunft anfordern.