ME-Impulse äußert sich zum Verkaufsoffenen Sonntag während des Blotschenmarkts "Wir empfehlen am Samstag Öffnungszeiten bis 19 Uhr"
Mettmann · Mettmann Impulse äußert sich ausführlich zum nicht stattfindenden verkaufsoffenen Sonntag während des Blotschenmarkts.
So schreibt Ingo Grenzstein Vorstandsmitglied von ME-Impulse:
"Absprachegemäß hat dieses Mal die Werbegemeinschaft Königshof-Galerie in Kooperation mit ME-Impulse die Antragstellung am 4. Oktober 2017 übernommen. Wegen der bekannten öffentlich geführten Diskussion, dass Arbeitnehmerverbände (vornehmlich VERDI) bereits erfolgreich verkaufsoffene Sonntage verhindert hat, hat Mettmann-Impulse in Zusammenarbeit mit der Königshof-Galerie im Vorfeld der Tour de France erfolgreich argumentieren können, so dass am 2. Juli 2017 auch ein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden konnte. Innerhalb dieser Diskussionen war der Stadtverwaltung bekannt, dass es - wie seit Jahren - zum Blotschenmarkt wieder einen verkaufsoffenen Sonntag geben soll.
Zur Absicherung und zur Erfüllung von rechtlichen Vorgaben haben ME-Impulse und die Königshof-Galerie zum ersten Mal eine Passanten-Befragung am 2. Juli 2017 durchgeführt, da ein Beurteilungs- und Genehmigungs-Kriterium der Besuch der notwendigen und zwingend vorgeschriebenen Rahmenveranstaltung gegenüber dem reinen Besuch eines verkaufsoffenen Sonntag ist. Das Ergebnis dieser Befragung ist erwartungsgemäß bei Weitem überdurchschnittlich mehrheitlich für den Besuch der eigentlichen Rahmenveranstaltung ausgefallen. Das Ergebnis ist zusammen mit dem jetzigen Antrag am 4. Oktober 2017 eingereicht worden.
Der verkaufsoffene Sonntag zum Blotschenmarkt wurde von VERDI zudem bislang nie angezweifelt, höchstwahrscheinlich wegen der überregionalen Bedeutung des Weihnachtsmarktes und seiner Größenordnung.
Dennoch fehlten der Genehmigungsbehörde noch weitere Unterlagen zur Genehmigung, z.B.
- die Darlegung des räumlichen Bezugs,
- Angaben über die voraussichtliche Besucherzahl der Veranstaltung,
- Angaben über die zu erwartenden Zahl der Ladenbesucher bei alleiniger Öffnung der Verkaufsstellen,
- Abschätzung der jeweiligen Besucherströme und deren Relation zueinander.
Zudem gibt es dann ein Anhörungsverfahren mit der Bitte um Stellungnahme bei den zuständigen Gewerkschaften, Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbänden, Kirchen sowie bei der IHK und der Handwerkskammer.
Wegen eines Versehens im E-Mail-Verteiler hat die Anforderung dieser fehlenden Unterlagen vom Juli 2017 den Antragsteller des verkaufsoffenen Sonntags nicht erreicht bzw. ist nicht weiter verfolgt worden.
Da der Rat der Stadt Mettmann in seiner Sitzung am 10. Oktober den verkausfoffenen Sonntag hätte verabschieden sollen, es nunmehr allerdings zeitlich unmöglich ist, die geforderten Unterlagen beizubringen, wird es keinen notwendigen Rats-Beschluss dazu geben und somit keine Genehmigung. Abgesehen davon ist es auch prinzipiell äußerst fraglich, die für die Beantragung notwendigen Prognosen seriös durchzuführen und zudem nur mit einem nicht in Relation zum Verkaufserfolg stehenden Arbeitsaufwand verbunden.
Unter anderem wurde deshalb auch von der neuen Landesregierung eine Lockerung dieser Bestimmungen zu den verkaufsoffenen Sonntagen beschlossen, die allerdings erst ab Sommer 2018 gelten. Aber Gesetz ist nunmal Gesetz. So leid es uns für die Einzelhändler tut, die sich gerne an einem verkaufsoffenen Sonntag beteiligt hätten.
Wir empfehlen daher den Einzelhändlern der Innenstadt, sich für den Samstag, 2. Dezember 2017 an die Öffnungszeiten der Königshof-Galerie (bis 19 Uhr) anzupassen. Zudem sehen wir positiv der sich ändernden Rechtslage ab Sommer 2018 entgegen, die nicht nur den Werbegemeinschaften, sondern auch den Genehmigungsbehörden einiges an Arbeit ersparen wird."