Sperrung von Teilen der Fußgängerzone für den Fahrzeugverkehr
Mettmann · Der Abschnitt der Fußgängerzone zwischen Lavalplatz und der Einmündung Bismarckstraße/Neanderstraße wird bis auf Weiteres für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
04.11.2015
, 10:08 Uhr
Die Sperrung ist notwendig, um die Pflasterarbeiten im Rahmen der Neugestaltung der Fußgängerzone in diesem Abschnitt auszuführen. Die Fußgängerzone kann nur noch von der Breitestraße vom Anlieger- und Lieferverkehr angefahren werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für eventuell entstehende Behinderungen.