Sperrung von Teilen der Fußgängerzone für den Fahrzeugverkehr

Mettmann · Der Abschnitt der Fußgängerzone zwischen Lavalplatz und der Einmündung Bismarckstraße/Neanderstraße wird bis auf Weiteres für den Fahrzeugverkehr gesperrt.

Die Sperrung ist notwendig, um die Pflasterarbeiten im Rahmen der Neugestaltung der Fußgängerzone in diesem Abschnitt auszuführen. Die Fußgängerzone kann nur noch von der Breitestraße vom Anlieger- und Lieferverkehr angefahren werden. Die Stadtverwaltung bittet um Verständnis für eventuell entstehende Behinderungen.

(Schaufenster Mettmann)