Leserbrief zur Sperrung des Jubiläumsplatzes und der Kolumne "Springen Sie über Ihren Schatten" "Ruhige und nunmehr entspannte Verkehrssituation"
Mettmann · Zur Sperrung des Jubiläums und der Kolumne "Springen Sie über Ihren Schatten" erreichte uns folgende Leserzuschrift.
"Wir wohnen seit mehr als fünf Jahren in Mettmann. Der Jubiläumsplatz war damals nicht schön und ist es auch heute noch nicht. Geschäfte, die damals leer standen, stehen heute immer noch leer. Mit oder ohne Durchfahrtsverkehr. Ein kleiner Zeitschriftenladen, der plötzlich schlecht verkauft, sollte sich einmal Gedanken darüber machen, dass ein Großteil des Umsatzes vielleicht durch die Käufer der geschlossenen Strauss-Filiale erfolgt ist. Die Strauss-Filiale wurde aber auch geschlossen, allerdings noch während des offenen Jubiläumsplatzes.
Vielleicht hat der Kiosk ja wieder höhere Umsätze, wenn der dm-Markt eröffnet. Vielleicht muss man aber auch einfach einmal eine Sortiments- und Wettbewerbsanalyse durchführen, um dann vielleicht festzustellen, dass man im näheren Umfeld die vielfältigsten Möglichkeiten hat, seine Zeitung zu kaufen oder Lotto zu spielen.
Da bislang sicherlich niemand in zweiter Reihe geparkt hat, um am Jubiläumsplatz shoppen zu gehen, kann auch die Sperrung keinen davon abhalten, dort einkaufen zu gehen. Das Angebot muss eben einfach stimmen.
Im Übrigen, war das Parkhaus von REWE auch vorher nicht überbelegt. Wenn Sie wirklich einmal etwas über ein reales Parkproblem schreiben möchten, dann sehen Sie sich einfach einmal am Sonntag den Platz an der Königshofgalerie an. Der Platz wird regelmäßig von Besuchern des Red Sun zugeparkt, obwohl das Parkhaus nur wenige Schritte entfernt liegt.
Ich würde mich daher freuen, morgen einmal etwas Positives von Ihnen, auch zu der ruhigen und nunmehr entspannten Verkehrssituation am Jubiläumsplatz zu lesen."
Bianca Seidel, Mettmann
Die in Leserbriefen geäußerte Meinung gibt nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich außerdem sinngemäße Kürzungen vor. Anonyme Zuschriften bleiben unberücksichtigt.