Corona-Pandemie Regelungen zur Notbetreuung in Kitas

Mettmann · Mit Inkrafttreten der Änderung des Bundesinfektionsschutzgesetzes hat die Bundesnotbremse Auswirkungen in den Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen in der Stadt Mettmann.

„Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur, wenn es unbedingt erforderlich ist.“

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Da die Inzidenz im Kreis Mettmann den Wert von 165 überschreitet, gilt seit dem 26. April 2021 ein „Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung“.

Folgende Regelungen wurden durch das Familienministerium festgelegt:

Anspruchsberechtigt für die bedarfsorientierte Notbetreuung sind folgende Kinder und Familien:

- Kinder, bei denen die Betreuung aus Gründen des Kinderschutzes erforderlich ist;

- Besondere Härtefälle (in Absprache mit dem Jugendamt);

- Kinder aus belasteten Lebenslagen (diese Familien werden von den Kindertagetageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen aktiv angesprochen und eingeladen);

- Kinder mit Behinderungen;

- Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung;

- Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht auf andere Weise sicherstellen können, insbesondere, wenn sie ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen müssen (hierfür ist es erforderlich, dass die Eltern eine wöchentliche Eigenerklärung abgeben).

Die bisherigen reduzierten Betreuungszeiten in den Kindertageseinrichtungen gelten weiterhin.

Eine Rückkehr von der bedarfsorientierten Notbetreuung in den eingeschränkten Regelbetrieb erfolgt, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Werktagen im Kreis Mettmann wieder unter 165 liegt.

Bürgermeisterin Sandra Pietschmann ist bewusst, dass die dritte Welle der Corona-Pandemie für alle Eltern weiterhin eine große Belastung ist. Allerdings gibt es durch die Erhöhung des Impftempos auch endlich Licht am Ende des Tunnels, da auch die erste Impfrunde für die Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen und bei den Kindertagespflegepersonen am 30. April abgeschlossen ist.

Die Bürgermeisterin appelliert an alle Eltern: „Bitte bringen Sie Ihre Kinder nur, wenn es unbedingt erforderlich ist. Jeder Kontakt, den wir vermeiden, in der Kindertagesbetreuung, aber auch sonst im unserem Leben, trägt zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei. Nutzen Sie bitte auch weiterhin die Angebote der Testzentren in Mettmann.“

Information zu den Elternbeiträgen: Aufgrund der Notbetreuung prüft die Landesregierung zurzeit zusammen mit den Kommunen, ob die bisherigen und zukünftigen Einschränkungen eine Erleichterung bei den Elternbeiträgen in Aussicht gestellt werden kann. Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, werden die Eltern informiert.

Weitere tagesaktuelle Informationen für Eltern, sowie Informationen für Träger, Leitungen und Personal in der Kindertagesbetreuung und die Eigenerklärung der Eltern können der Homepage des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MKFFI) entnommen werden.