Mit deutlichem Übergewicht auf der Waage

Mettmann · Am späten Dienstagnachmittag fielen zwei Kradfahrern der Kreispolizei gegen 16.30 Uhr auf der Talstraße zwei LKW auf, die zuvor augenscheinlich bis über die Grenzen ihrer Möglichkeiten beladen worden waren.

Für die zwei LKW, die beide jeweils ein zulässiges Gesamtgewicht von 7490 kg haben, wurden deshalb ein Kontrollwiegen angeordnet, das den ersten optischen Eindruck der erfahrenen Polizeibeamten dann auch bestätigte. Die Lastwagen, die jeweils mit feuchtem Erdaushub beladen waren, wogen insgesamt 11180 kg und 10240 kg, so dass in beiden Fällen das zulässige Gesamtgewicht um weit mehr als 30 Prozent überschritten war. Die Fahrzeuge durften deshalb erst nach Umladung der Überlasten ihre Fahrten fortsetzen. Auf die Fahrer der zwei Laster kommen nun Ordnungswidrigkeitenverfahren zu, die Bußgelder von jeweils 235 Euro sowie einen Punkt in Flensburg zur Folge haben werden.