Bürgerinformationsveranstaltung zum Regionalplan im Kreishaus
Mettmann · Wo können künftig Wohn- und Gewerbeflächen entwickelt werden? Wohin steuert die Region bei der Verkehrsentwicklung? Wo werden wir uns zukünftig mit Waren und Dienstleistungen versorgen können?
Wie werden diese Angebote erreichbar sein? Wie geht es weiter beim Ausbau erneuerbarer Energien? Dies sind einige der Themen, die angesichts der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans* Düsseldorf eine Rolle spielen.
Was der Entwurf des Regionalplans diesbezüglich vorsieht, welche Weichen er stellt, um geeignete Standorte für regionale Wohn- und Gewerbegebiete festzulegen, lebendige Innenstädte zu erhalten oder Erholung vor der Haustür auch in Zukunft zu ermöglichen, darüber informieren Vertreter der Regionalplanungsbehörde der Bezirksregierung Düsseldorf im Rahmen einer Bürgerinformationsveranstaltung auf Einladung des Kreises Mettmann.
Gegenüber Privatpersonen und Investoren hat der Regionalplan zwar keine unmittelbare Rechtswirkung. Wer aber wissen möchte, welche Rahmenbedingungen für die Entwicklung in der Planungsregion gesetzt werden sollen, ist am Mittwoch, 14. Januar, ab 18 Uhr, ins Kreishaus in Mettmann (Düsseldorfer Straße 26, Raum 1.601, 6. Etage) herzlich eingeladen. Während der Veranstaltung wird über den Entwurf des Regionalplans informiert und Verständnisfragen zum Entwurf beantwortet.
Da die Informationsveranstaltung dem laufenden Beteiligungsverfahren nicht vorgreifen soll, ist die Diskussion einzelner PIanungsinhalte im Detail oder konkreter Flächenausweisungen nicht vorgesehen.
Die Informationen und Erkenntnisse aus den Bürgerinformationen sollen es den Bürgern erleichtern, sich in der förmlichen Beteiligungsfrist gegebenenfalls mit Stellungnahmen zum Planentwurf zu äußern.
Aktuelle Informationen zur Fortschreibung des Regionalplans bieten der Newsletter "Zukunftsplaner" der Regionalplanung (http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalentwicklung/newsletter.html) und die Internetseiten zur Fortschreibung des Regionalplans (http://www.brd.nrw.de/planen_bauen/regionalplan/Fortsetzung_TT_Regionalplanfortschreibung.html).
Stichwort: Regionalplan
*Der Regionalplan ist ein übergeordneter, überörtlicher und zusammenfassender Plan für die Planungsregion, in dem alle raumbedeutsamen Vorhaben und Maßnahmen durch die Regionalplanung aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen sind. Planungen, Maßnahmen oder Vorhaben sind dann raumbedeutsam, wenn durch sie Raum in Anspruch genommen wird und/oder die räumliche Entwicklung oder die Funktion eines Gebietes beeinflusst wird.
Im Interesse einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Regionalentwicklung werden die unterschiedlichen öffentlichen Ansprüche an den Raum durch die Regionalplanung abgewogen und in nachfolgende Planverfahren als Rahmensetzung eingebracht. Die Planung bezieht sich dabei auf Themen wie Siedlungsentwicklung, Bereiche für Gewerbe und Industrie, Vorrangbereiche für Windenergie, Rohstoffsicherung, Freiraumschutz und -entwicklung, Verkehr und Infrastruktur und deren Abstimmung auf regionaler Ebene. Von der Regionalplanung berührt wird insbesondere die gemeindliche Bauleitplanung (Bebauungs- und Flächennutzungspläne).
Eine bindende Rechtswirkung entfaltet der Regionalplan lediglich für öffentliche Planungsträger wie Fachbehörden oder Kommunen, die bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sowie bei Entscheidungen über die Zulässigkeit raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen die Ziele der Raumordnung zu beachten und Erfordernisse der Raumordnung in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen haben.