Evangelische Kirchengemeinde Mettmann gewährt Kirchenasyl
Mettmann · Die Evangelische Kirchengemeinde Mettmann gewährt einem jungen kurdischen Mann aus dem Iran Kirchenasyl. Nach eingehender fachlicher Prüfung seiner Situation hat sich das Presbyterium der Kirchengemeinde zu diesem Schritt entschlossen.
Damit soll die Abschiebung letztlich zurück in den Iran und die dort zu erwartenden Sanktionen gegen den Mann, wie Haft und Folter, verhindert und ein erneutes Asylverfahren, nun in Deutschland, ermöglicht werden. Ein Kirchenasyl stellt die zeitlich befristete Aufnahme von Flüchtlingen in kirchlichen Räumlichkeiten dar, deren Abschiebung oder Überstellung in ein anderes Land voraussichtlich eine Gefahr für deren Leben oder Menschenrechtsverletzungen zur Folge hätten. Es hat das Ziel eine erneute Überprüfung des Asylbegehrens zu ermöglichen oder eine geordnete Rückkehr zu organisieren.
Im Falle des Mettmanner Kirchenasyls ist Ersteres der Fall. Zunächst wird ein Härtefall-Dossier erstellt, in dem die persönliche Härte für den Betroffenen nochmals dargestellt wird. Das Dossier wird dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Nürnberg zur Entscheidung vorgelegt. "Wir treten als Presbyterium mit dem Kirchengemeindeasyl für einen Menschen ein, dessen Abschiebung eine Gefährdung für sein Leben, seinen Leib und seine Freiheit bedeutete. Das rechtfertigt unseren Beschluss", erklärt Pfarrer Klaus Schilling, Presbyteriumsvorsitzender der Evangelischen Kirchengemeinde Mettmann.
"Ich unterstütze die Evangelische Kirchengemeinde in dieser Entscheidung. Sie ist getroffen worden nach sorgfältigem und gewissenhaften Prüfen der Sachlage und zeigt uns, wie konkret die Worte Jesu werden können: Was ihr getan habt einem meiner geringsten Brüder, das habt ihr mir getan (Matthäus 25, Vers 40)", Pfarrer Frank Weber, Superintendent des Kirchenkreises.