Rheinbahn unterstützt Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht Drittanzeige beim Ordnungsamt

Kreis · Wer in Bussen, Bahnen, an Haltestellen und U-Bahnhöfen keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, der muss gemäß der Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen seit dem 14. August ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro zahlen.

Foto: Christo Anestev auf Pixabay

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Die Rheinbahn unterstützt diese schärfere Gangart des Landes, denn sie ist im Interesse der großen Mehrheit der Fahrgäste, die die Maskenpflicht eigenverantwortlich umsetzen.

 Aktuell werden die von Rheinbahnmitarbeitern festgestellten Verstöße mittels Drittanzeige an das Ordnungsamt weitergeleitet. Der Bußgeldbescheid wird dann von der Behörde versendet.

 Für die kommenden Wochen plant die Rheinbahn zudem Schwerpunktkontrollen in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Ordnungsamt, um die Einhaltung der Maskenpflicht im Netz der Rheinbahn zu überprüfen. Deswegen wirbt sie bei ihren Fahrgästen weiterhin dafür, den Mund-Nasen-Schutz im Sinne des Gemeinwohls und zum eigenen Gesundheitsschutz freiwillig und korrekt zu tragen.

 Denn das Maskengebot schützt erwiesenermaßen in allen Lebensbereichen. Zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit ist es daher wichtig, dass alle Fahrgäste ihrer Verantwortung konsequent nachkommen und vor allem den Mund-Nasen-Schutz korrekt im Interesse aller in Bussen, Bahnen und an den Haltestellen und U-Bahnhöfen tragen.

 Mit einem eigenen Film wirbt die Rheinbahn mit einem Augenzwinkern ebenfalls für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes in Bussen und Bahnen. Der Film ist unter anderem hier zu finden: https://bit.ly/Maskenhelden