HHG Verwaltungsgericht lehnt Mehrklassenbildung ab

Mettmann · Die Stadt Mettmann darf im Herbst keine zusätzliche Klasse der Jahrgangsstufe 5 am Heinrich-Heine-Gymnasium bilden.

Das Heinrich-Heine-Gymnasium.

Foto: D. Herrmann

Viele Eltern und auch die Schule selbst haben sich die Bildung einer weiteren Klasse am Heinrich-Heine-Gymnasium gewünscht, um den hohen Anmeldezahlen gerecht werden zu können. Doch das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 4. Juni anders entschieden und den auf die Verpflichtung der Bezirksregierung Düsseldorf zur Erteilung der hierzu erforderlichen Genehmigung gerichteten Eilantrag der Stadt Mettmann abgelehnt. In einer Pressemitteilung gibt die Stadt bekannt, dass ihr der Beschluss noch nicht vorliege.

Aus der Presseerklärung des Gerichts seien aber schon erste Leitlinien der Begründung zu entnehmen: Die Bezirksregierung habe demnach ihre Entscheidung auf falsche Argumente gestützt. Nach Ansicht des Verwaltungsgerichts hätte für die Bildung einer Mehrklasse die erforderliche Anzahl an Schülern, 144, erreicht werden müssen.

Diese wurde jedoch knapp verfehlt. Eine inhaltliche Stellungnahme der Stadt zu den tragenden Gründen könne noch nicht erfolgen, da die vollständige Begründung noch nicht vorliege, so die Stadt in der Pressemitteilung.