CDU: "Andrea Rottmann instrumentalisiert Verwaltungsmitarbeiter"
Mettmann · Die CDU kritisiert Andrea Rottmann, die SPD-Bürgermeisterkandidatin, für ihre Veranstaltung zur Verkehrssituation am Goldberg, zu der auch Verwaltungsmitarbeiter eingeladen wurden.
Ute Stöcker, die CDU-Fraktionsvorsitzende, schreibt: "Am 23. Juli fand unter Einladung der Bürgermeisterkandidatin Andrea Rottmann eine Informationsveranstaltung für die Anwohner der Goldberger Straße statt, an der auch zwei maßgebliche Verwaltungsmitarbeiter teilnahmen."
Stöcker hält die Durchführung solch einer Veranstaltung zwar "im Grundsatz billigenswert", durch die Einladung der Verwaltungsmitarbeiter und deren Erscheinen sei jedoch "eine interne Dienstanweisung der Stadtverwaltung missachtet" worden. Stöcker: "Diese Dienstanweisung erfolgte gerade im Lichte des Wahlkampfes und sollte sicherstellen, dass die Verwaltungsmitarbeiter nicht das Neutralitätsgebot verletzen."
Laut CDU verteidigte der Vorsitzende des Bürgerausschusses, Florian Peters, das Vorgehen der Bürgermeisterkandidatin zwar damit, dass "er selbst die Verwaltungsmitarbeiter als Vorsitzender des Bürgerausschusses eingeladen habe". Stöcker erachtet dies als "bedenklich, wenn man für die Bürgermeisterkandidatur der SPD-Kandidatin zu solchen Hilfsargumenten greifen muss".
"Fraglos handelte es sich hierbei um eine Wahlkampfveranstaltung: Zum einen erfolgte die Einladung zu dieser Veranstaltung ausschließlich über Andrea Rottmann auf ihrer Homepage zur Bürgermeisterkandidatur", schreibt Ute Stöcker. "Zum anderen stellte die Bürgermeisterkandidatin der SPD während der Veranstaltung ein Transparent mit ihrem Wahlkampfkonterfei auf."
Die CDU hat die Verwaltungsspitze zur Klärung des gesamten Vorgangs aufgefordert, da hier gegen Sinn und Inhalt der internen Dienstanweisung verstoßen wurde. Dazu Ute Stöcker: "Ich verstehe nicht, wie die SPD dieses Verhalten wider besseren Wissens rechtfertigen kann, zumal Andrea Rottmann den Inhalt dieser Dienstanweisung
als Fraktionsvorsitzende erst zwei Wochen vorher zur Kenntnis erhalten hat."