"Die UBWG wird dem Haushaltsplanentwurf 2017 seine Zustimmung verweigern"

Mettmann · Die UBWG spricht sich gegen Steuererhöhungen aus und kritisiert den Bürgermeister für die Neuverschuldung.

"Mit dem vorliegenden Haushaltsplanentwurf 2017 werden die Bedenken der UBWG Rechnung getragen, in Zukunft keinen Doppelthaushalt mehr zu beraten, denn gerade der Haushalt des Jahres 2015/ 2016 hat gezeigt, dass die wichtigsten Zahlen zum Haushalt Makulatur waren", scheiben Hans Günther Kampen, der Fraktionsvorsitzende, und sein Stellvertreter, Henry Ordon. "Die UBWG stellt mit großer Enttäuschung fest, dass die Zahlen des Haushaltsplanentwurfes 2017 unzureichend erläutert worden. Entweder fehlen Erläuterungen zu wesentlichen Ansatzveränderungen ganz oder aber die Gründe für Ansatzveränderungen wurden nicht ausreichend dokumentiert. Die Kritik ist deshalb umso mehr berechtigt als dies bereits schon mit dem Nachtragshaushaltsplanentwurf 2016 seitens der UBWG bemängelt wurde."

Laut Kampen und Ordon habe der Bürgermeister "mit diesem Haushaltsplanentwurf erneut eine Chance verpasst, sein Versprechen für mehr Transparenz des Verwaltungshandelns wahr zu machen." Auch sein Versuch die Grundsteuerhebesätze anzuheben, stößt bei der UBWG auf Wiederstand. "Wie beim Nachtrag 2016 wird die UBWG diese Steuererhöhung, die alle Mettmanner Bürger treffen würde- sei es als Hauseigentümer oder Mieter, ablehnen. Im Haushaltsplanentwurf fehlen zudem die angekündigten Verbesserungen aus dem Abschluss der neuen Konzessionsverträge. Die Einnahmen aus den Konzessionsverträgen werden - von geringfügigen Veränderungen abgesehen - fortgeschrieben. Die angekündigten Gewinne fehlen gänzlich."

Der Bürgermeister habe laut UBWG in seinen Wahlkampfreden angekündigt, das die Neuverschuldung der Stadt beendet werden müsse. "Was ist von diesen Ankündigungen übrig geblieben? Mit dem von ihm festgestelltem Haushaltsplanentwurf sollen neue Kredite in diesem Jahr in Höhe von rd. 29, 8 Mio. aufgenommen werden. Damit würden die Schulden in seiner Amtszeit von zwei Jahren um rd. 41, 3 Mio steigen."

Unter Abzug der ordentlichen Schuldentilgung würde der Schuldenstand Ende 2017 rd. 93,7 Mio betragen, dies würde innerhalb von zwei Jahren ein Schuldenanstieg von 53 Prozent bedeuten. "Ein solch nicht zu verantwortenden Schuldenanstieg zulasten der Nachfolgegeneration wird die UBWG nicht zustimmen.
Wenn die Zinsen in den nächsten Jahren wieder steigen werden, wird dies eine weitere Belastung für die künftigen Haushaltsausgleiche", schreiben Kampen und Ordon. "Die UBWG wird deshalb dem Haushaltsplanentwurf 2017 seine Zustimmung verweigern."

(Schaufenster Mettmann)