Michaela Noll begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Numerus Clausus

Kreis · Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in seinem heutigen Urteil entschieden, dass die bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften über das Verfahren zur Vergabe von Studienplätzen an staatlichen Hochschulen, soweit sie die Zulassung zum Studium der Humanmedizin betreffen, teilweise mit dem Grundgesetz unvereinbar seien.

Als Begründung wird angeführt, dass diese den grundrechtlichen Anspruch der Studienplatzbewerberinnen und -bewerber auf gleiche Teilhabe am staatlichen Studienangebot verletzten. Das Bundesverfassungsgericht fordert eine Neuregelung bis zum 31. Dezember 2019. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Michaela Noll begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts: "Ich freue mich über das heutige Urteil. In meinen Augen sollte nicht vorrangig die Abiturnote darüber entscheiden, ob ein junger Mensch Arzt werden kann. Motivation, berufliche Erfahrung und persönliche Eignung sollten noch stärker berücksichtigt werden. Denn wir brauchen Ärztinnen und Ärzte, die ihren Beruf als Berufung verstehen und ihn mit Begeisterung ausüben. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann man nicht allein an der Abinote ablesen."

Bund und Länder hatten mit dem "Masterplan Medizinstudium 2020" bereits im März 2017 eine Weiterentwicklung der Zulassung und eine stärkere Gewichtung sozialer und kommunikativer Kompetenzen sowie der besonderen Motivation für das Medizinstudium beschlossen. Zudem wurde den Ländern die Einführung einer "Landarztquote" ermöglicht: Die Länder können danach bis zu 10 Prozent der Medizinstudienplätze vorab an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach Abschluss des Studiums und der fachärztlichen Weiterbildung in der Allgemeinmedizin für bis zu zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung in unterversorgten bzw. durch Unterversorgung bedrohten ländlichen Regionen tätig zu sein.

(Schaufenster Mettmann)