Grüne setzen sich für die Verbesserung der Gesundheitsversorgung von Flüchtlingen ein
Kreis · Im kommenden Gesundheitsausschuss des Kreises am 4. Mai bringen Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag ein. In diesem setzen sie sich dafür ein, dass die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge auf eine gesetzliche Krankenkasse übertragen wird.
Falls die für die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden zuständigen kreisangehörigen Städte dies wünschten, soll die Kreisverwaltung laut Grünen entsprechende Verhandlungen mit Krankenkassen aufnehmen. Ziel dieser Verhandlungen soll sein, allen Städten des Kreises den Zugang zu einer medizinischen Regelversorgung für Flüchtlinge zu ermöglichen. Die genauen Verträge mit der Krankenkasse könnten die Städte dann laute Grünen selbst auf der Basis des Verhandlungsergebnisses abschließen.
In der Begründung des Antrages der Grünen geißt es: "Bisher werden den Flüchtlingen für bestimmte Vorsorgeleistungen und bei akuten Erkrankungen und Schmerzzuständen vom zuständigen Sozialamt Behandlungsscheine ausgestellt. Die Kosten für die Behandlung stellt der Arzt direkt den Kommunen in Rechnung. Manche Kommunen stellen den Geflüchteten jeweils pro Quartal einen Blanko-Behandlungsschein aus, andere nur bei akuten Beschwerden. Die Einführung von sogenannten Chip-Karten wie bereits vor Jahren in Bremen mit der AOK beschlossen, auch als Bremer-Modell bekannt, würde nicht nur die Selbstbestimmung der Flüchtlinge stärken und ihre Lebensbedingungen verbessern, sondern auch die Städte von erheblichem Verwaltungsaufwand entbinden", begründet Marianne Münnich, Mitglied im Gesundheitsausschuss den Antrag ihrer Fraktion.
Angelehnt an das "Bremer Modell" wurden bereits in vielen NRW-Städten wie etwa Münster entsprechende Anträge formuliert und teilweise schon mit breiter politischer Mehrheit beschlossen, schreiben die Grünen.
"Die Kreisverwaltung arbeitet in vielen Bereichen mit den Krankenkassen zusammen und verfügt über gute Kontakte. Daher sollte der Kreis, bei entsprechendem Interesse der Städte, Gespräche über die Möglichkeit einer kreisweiten gemeinsamen Vereinbarung bzgl. einer Übertragung der Krankenbehandlung von Flüchtlingen auf eine gesetzliche Krankenkasse aufnehmen."