Bürgermeisterkonferenz formuliert Maßnahmenkatalog zur Flüchtlingsthematik
Kreis · Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von Flüchtlingen gehört derzeit in der kommunalen Welt bundesweit zu den zentralen Themen und Herausforderungen.
Dies bezieht sich sowohl auf die Finanzierung, die für die meisten kommunalen Haushalte eine enorme Belastung darstellt, als auch auf die Suche geeigneter Unterkünfte für die vielen hilfsbedürftigen Menschen. Die Städte des Kreises Mettmann unternehmen dabei alle Anstrengungen, verbunden mit einem beeindruckenden ehrenamtlichen Engagement, weiter eine Willkommenskultur zu gestalten.
Für die Bürgermeisterkonferenz des Kreises Mettmann war die Bedeutung dieser Aufgabenstellung ein Grund, zu einer Sonder-Sitzung unter Beteiligung von Vertretern aus Ministerium, Bundes- und Landespolitik sowie der kommunalen Spitzenverbände einzuladen.
Neben allen zehn Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern des Kreises Mettmann hatten sich dazu auch alle sechs Landtagsabgeordneten des Kreises sowie die Bundestagsabgeordnete Michaela Noll, eine Vertreterin des NRW-Innenministeriums und der Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes NRW, Dr. Bernd Schneider, in den Räumen des Landkreistages in Düsseldorf eingefunden, wo Landrat Thomas Hendele in seiner Funktion als Präsident des Landkreistages NRW Gastgeber war.
Alle Anwesenden waren sich dabei der gemeinsamen und gesellschaftlichen Verantwortung bewusst. Die Beteiligten vereinbarten sich darauf, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten für eine schnelle Verbesserung der Situation vor Ort einzusetzen.
Mit einem zehn Punkte umfassenden Maßnahmenpaket formulierten die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Kreises Mettmann ihre Forderungen in Richtung Bund und Land:
1. Erweiterung der Kapazitäten der Erstaufnahme-Einrichtungen des Landes für Flüchtlinge auf mindestens 25.000 Plätze (aktuell insgesamt etwa 10.000 Plätze).
2. Keine Verteilung von Flüchtlingen aus sicheren Herkunftsländern, bei denen kein triftiger Asylgrund vorliegt, auf die Kommunen. Der Abschluss des Asylverfahrens für diese Personen sollte innerhalb eines Monats erfolgen und bei einer Antragsablehnung eine schnelle Rückführung in die Heimatländer vom Land veranlasst werden. Die zügige Rückführung sollte dabei nicht auf dem Erlasswege behindert werden können.
3. Eine medizinische Erstuntersuchung ist vor einer Zuweisung von Flüchtlingen an die Kommunen ebenso notwendig, wie eine entsprechende Aufnahme der Personalien in einem zentralen Register.
4. Erweiterung der Lehrerressourcen für sogenannte "Seiteneinsteigerklassen" von bisher 0,5 Lehrerstellen auf 1,0 Lehrerstellen pro Klasse.
5. Übernahme der Kosten für geduldete Flüchtlinge durch das Land. Diese Kosten werden derzeit allein von den Kommunen getragen.
6. Kurzfristige Schaffung einer neuen Finanzierungsregelung mit Bund und Land, welche die Städte und Gemeinden wesentlich stärker entlastet als bisher. Mittelfristig sind die gesamten Kosten für die Asylbewerberunterbringung und Betreuung zu übernehmen. Es darf nicht sein, dass Kommunen aufgrund der finanziellen Mehrbelastung in den Nothaushalt rutschen.
7. Die Zuweisung von Landesmitteln ist entsprechend der aktuellen Zahlen und nicht auf der Grundlage des Stichtages des Vorjahres vorzunehmen, da durch diese Form der Berechnung die tatsächlichen Bedarfe nicht gedeckt werden.
8. Verkürzung der Bearbeitungsdauer der Asylanträge beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
9. Der "Landesflüchtlingsgipfel" sollte halbjährlich tagen und aufgrund der sich jeweils verändernden Situationen und der vorliegenden Erfahrungen im Rahmen des Gesamtkonzeptes mit realisierbaren Maßnahmen nachsteuern.
10. Spürbare Absenkung der Schwelle der Erstattung der Krankheitskosten. Die derzeitigen 70.000 Euro pro Fall sind zu hoch angesetzt. Ferner wird eine kurzfristige vollständige Übernahme der Kosten durch Bund und Land in die Wege geleitet.