Untere Landschaftsbehörde mahnt: Kein Ausritt ohne Reitkennzeichen!
Mettmann · Das Frühjahr lockt zu Freizeitaktivitäten in die Natur. Wandern, Joggen, Radfahren und Reiten sind beliebte Aktivitäten. Gelegentlich kommt es in unserem dicht besiedelten Raum zu Konflikten unter den Freizeitsportlern.
Gerade in Bezug auf das Reiten wird immer wieder die Frage gestellt, wo denn eigentlich geritten werden darf. Christiane Peschkes-Kessebohm von der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann kennt die Antwort: "In der freien Landschaft darf auf allen, auch auf privaten, Straßen und Wegen geritten werden. Das Reiten im Wald ist nur auf dafür gekennzeichneten Reitwegen gestattet." Ausdrücklich weist sie darauf hin, dass jeder Reiter, der in der freien Landschaft oder im Wald reitet, im Besitz eines Reitkennzeichens und der Reitplakette für das laufende Jahr sein muss. Das Reitkennzeichen wird gut sichtbar, beidseitig am Zaumzeug des Pferdes angebracht.
Reitkennzeichen und Jahresaufkleber sind gegen Bezahlung der Reitabgabe bei der Unteren Landschaftsbehörde erhältlich. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz des Halters, nicht nach dem Standort des Pferdes. Das Reitkennzeichen und die Reitplakette für das laufende Kalenderjahr kosten 38,90 €. Wer bereits ein Reitkennzeichen besitzt, bezahlt 30,30 € für die Verlängerung. Reiterhöfe entrichten eine erhöhte Reitabgabe.
Die Einnahmen aus der Reitabgabe werden für die Anlage und Unterhaltung von Reitwegen verwendet. Da die Gelder, die über die Reitabgabe eingezahlt werden, wieder zur Verfügung stehen und den Reitern zugute kommen, sollte jeder Reiter im eigenen Interesse ein Reitkennzeichen und die jährlich zu erneuernde Reitplakette erwerben.
Das Reiten in der freien Landschaft oder im Wald ohne gültiges Reitkennzeichen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Geldbuße geahndet.
Nähere Informationen zum Erwerb von Reitkennzeichen und Reitplaketten erteilt die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Mettmann, Tel. 02104/99-2815.