Ungebremst, verkehrsunsicher und gefährlich

Mettmann · Am Dienstagmorgen kontrollierten ein Polizeikradfahrer und ein als Spezialist für den Schwerlastverkehr besonders ausgebildeter Kollege vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann, gemeinsam einen 52-jährigen Traktorfahrer aus Mettmann, der mit einem land- und forstwirtschaftlichem Gespann den Südring der Kreisstadt befuhr.

Schon bei vorhergehender Fahrt hinter dem aus Traktor und Anhänger bestehenden Lastzug, hatten die Beamten erste Auffälligkeiten an dem Gespann festgestellt, die Anlass zur Kontrolle gaben. So fehlte am Heck des Anhängers beispielsweise die vorgeschriebene Kennzeichnung. Außerdem schienen die Reifen an der Hinterachse auffallend stark belastet zu sein.

Nachdem der landwirtschaftliche Zug gestoppt worden war, stellte sich bei der polizeilichen Kontrolle schnell heraus, dass einer der Reifen an der Hinterachse des Anhängers vollkommen luftleer war und sich auf der Felge bewegen ließ. Was dann aber ein vollkommen ungläubiges Kopfschütteln der beiden erfahrenen Beamten hervorrief, war der gefährliche Umstand, dass die Bremsen des Anhängers vor Fahrtbeginn nicht mit der Druckluftbremsanlage des ziehenden Traktors verbunden worden waren. Der Anhänger, welcher mit seiner Ladung geschätzte acht bis zehn Tonnen wog, war somit vollkommen ungebremst.

Die Weiterfahrt des Gespanns wurde, aufgrund der vorgenannten Beanstandungen und wegen weiterer festgestellter Mängel, selbstverständlich sofort an Ort und Stelle untersagt. Den 52-jährigen Fahrzeugführer erwartet eine Ordnungswidrigkeitenanzeige, welche eine empfindliche Geldbuße sowie mindestens einen Punkt in Flensburg zur Folge haben wird.

Der Verkehrsdienst Mettmann weist in diesem Zusammenhang kreisweit alle im land- und forstwirtschaftlichen Verkehr tätigen Verantwortlichen ganz eindringlich darauf hin, dass sich selbst zulassungsfreie Anhänger in einem technisch einwandfreien Zustand befinden müssen, wenn sie im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden. Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wie im vorliegenden Fall gefertigt, mit zum Teil empfindlichen Geldbußen und auch für den allgemeinen Führerscheinbesitz wirksam werdendem Punktezuwachs in Flensburg, sind sonst regelmäßig eine zwangsläufige Konsequenz. Bedacht werden sollte zudem, dass mit Untersagung der Weiterfahrt stillgelegte Anhänger im weiteren Transport- und Ernteeinsatz erst einmal für unbestimmte Zeit ausfallen.

(Schaufenster Mettmann)